Johannes Kaiser zu Fairness und Gerechtigkeit für Rentnerinnen und Rentner

Johannes Kaiser (Foto: Nils Vollmar)

Nächste Woche kommt es im Hohen Haus zum finalen Entscheid, ob die Landtagsabgeordneten der FAIRNESS-Initiative der Initianten Johannes Kaiser (FBP) und Manfred Kaufmann (VU) zustimmen und damit den seit elf Jahren zementierten Rentenstillstand auflösen.

Wir Initianten – Manfred Kaufmann und ich – reichten am 11. Mai dieses Jahres die Gesetzesinitiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung beim Landtag ein. Die Regierung attestierte der Initiative bei ihrer Prüfung, dass die Verfassungsmässigkeit dieser Gesetzesvorlage und auch die Übereinstimmung mit bestehenden Staatsverträgen vollauf gegeben sei. Damit war der Weg frei für die Behandlung der Initiative zur Rückkehr zum Mischindex in der Landtagssitzung vom 31. August 2022. Wie Sie mitverfolgen konnten, gab es für die FAIRNESS-Initiative nur ein knappes Eintreten mit 14 JA von 24 Stimmen, was eine Voraussetzung für eine zweite Lesung mit Schlussabstimmung ist. Beinahe wäre also diese FAIRNESS-Initiative bereits in der ersten Landtagssession nach der Sommerpause vom Tisch gefegt worden.

Keine glaubhaften Gegenargumente im September-Landtag

Die Notwendigkeit der Auflösung des elfjährigen Stopps bei Rentenerhöhungen und damit die massive Benachteiligung und das «Links-Liegenlassen» der Rentnerinnen und Rentner haben wir mit nachweisbaren Argumenten dargelegt. Es konnten im Landtag keine glaubhaften Beweggründe aufgeführt werden, welche den Rentenstillstand seit 2011 für weitere Jahre rechtfertigen würden. Bereits die September-Session des Landtages fand im Kontext der steigenden Inflation, enormer Erhöhung der Energiepreise und weiterer Preissteigerungen statt. Dies erhöht den Druck auf die Rentnerinnen und Rentner zusätzlich, und viele von ihnen, vor allem jene, die keine oder nur geringe Pensionskassenleistungen haben, bringt es an den Rand der Bewältigung ihrer Lebenshaltungskosten.

Sparmassnahme gegenüber Rentnern wurde aufrechterhalten

Das Ziel von uns Initianten ist die Rückkehr zum Mischindex, so wie die Berechnung der Rentenanpassungen bis 2011 war, nämlich mit der Berücksichtigung des Lohn- und Preisindexes. Diesen Mischindex hat Liechtenstein – im Gegensatz zur Schweiz – im Jahre 2011 aufgrund der Staatshaushaltsanierung verlassen. Mit anderen Worten haben die Regierung und der Landtag seit 2011 – neben dem sukzessiven Abbau des Staatsbeitrages an die AHV von 60 Millionen auf 30 Millionen Franken – die Mischindex-Rentenberechnung insofern ausgehöhlt, als die Lohnkomponente herausgebrochen und nur noch der Konsumentenpreis-Index konsultiert wurde. Das war eine einschneidende Sparmassnahme, die man bei den Rentnerinnen und Rentnern ansetzte und seither – auch beim Rekordhoch von 2,7 Milliarden Franken an Staatsreserven – nicht mehr aufgehoben hat.

Fünfte Rentenerhöhung in der Schweiz seit 2011

Die Schweiz blieb bei der bewährten und fairen Mischindexberechnung, bei der das arithmetische Mittel des Lohnindexes und des Preisindexes herangezogen wird. Der Lohnindex steigerte sich durchschnittlich über alle Branchen gesehen in der Schweiz von 2011 bis 2020 um satte 6,1 Prozent. Die Renten erhöhten sich in der Schweiz in demselben Zeitraum mit insgesamt vier Rentenanpassungen – alle zwei Jahre – um 3 Prozent. Aufgrund der Mischindex-Berechnung der Entwicklung der Rentenhöhe steht in der Schweiz ab dem 1. Januar 2023 die nächste Rentenerhöhung an, bei der die Mindestrente um 30 Franken monatlich und bei der Maximalrente um 60 Franken monatlich erhöht wird.

Rentenstillstand seit 2011 wird immer grotesker

Der Rentenstillstand seit 2011 in Liechtenstein nimmt immer groteskere Formen an, so klaffen die Renten in Liechtenstein, wo dieser Rentenstillstand nach dem Willen von zahlreichen Abgeordneten weiterhin zementiert werden soll, im Vergleich zur Schweiz immer weiter auseinander. Die Schweizer Rentner erhalten ab dem 1. Januar 2023 bei der Mindestrente neu 1225 Franken monatlich – Liechtensteins Rentnerinnen und Rentner bei der Mindestrente 1160 Franken monatlich. Bei der Maximalrente erhalten die Schweizer Rentner neu 2450 Franken monatlich – in Liechtenstein verharrt die Maximalrente der Rentnerinnen und Rentner seit 2011 eingefroren auf dem Stand von 2320 Franken monatlich.

Ziel der FAIRNESS-Initiative: Rückkehr zum Mischindex auf den 1. Januar 2023

Unser klares Ziel ist die Rückkehr zum Mischindex bei der Rentenberechnung. Damit ist für die Rentnerinnen und Rentner die Gewähr gegeben, dass sich die Entwicklung des Lohnindexes und Preisindexes künftig auch in der Entwicklung der Rentenleistung abbildet. Damit wird die Sparmassnahme von 2011, die sich heute als untragbare Benachteiligung unserer Rentnerinnen und Rentner herausstellt, aufgehoben und wieder der Gleichschritt bei den Rentenerhöhungen mit der Schweiz garantiert wird. Der Mischindex-Berechnung liegt ohnehin der Lohn- und Preisindex der Schweiz zugrunde, da in Liechtenstein kein eigener Lohn- und Preisindex existiert.

Rentnerinnen und Rentner werden seit elf Jahren an kurzer Leine gehalten

Sehr gerne hätten wir Initianten diesen Mischindex rückwirkend bis zu einem Indexstand beispielsweise der dritten Rentenerhöhung in der Schweiz beantragt, doch hätten wir mit dieser Initiativ-Zielsetzung gar keine Chance gehabt. Die Gesetzesänderung, die wir Initianten im November-Landtag beantragen – mit der Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung per 1. Januar2023 – ist jedoch in diesem Kontext, wie die Rentnerinnen und Rentner in den letzten elf Jahren an der kurzen Leine gehalten worden sind, überreif. Wir Initianten setzen uns für nichts anderes ein als für Fairness sowie Gerechtigkeit gegenüber unseren Rentnerinnen und Rentnern.

Johannes Kaiser,
Landtagsabgeordneter