Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

In ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2022 hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verabschiedet.

Mit der Abänderung des Gesetzes werden einzelnen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten durchgeführt. Ziel der Verordnung ist es, eine faire und transparente Behandlung gewerblicher Nutzer von Online-Plattformen und Suchmaschinen – wie Booking.com, Ebay, Google, Amazon – zu gewährleisten.

Die Verordnung soll Transparenz und Fairness von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen verbessern. Dies zugunsten von Unternehmen, die sich bis anhin nur schwer gegen unfaire Praktiken wehren konnten.

Verstossen Online-Plattformen gegen die Pflichten aus der Verordnung, sollen auch öffentliche Stellen und Verbände gegen die Plattformen vorgehen können. Dies erleichtert auch gewerblichen Nutzern, sich gegen Verstösse zu wehren. Diese Vorgabe aus der Verordnung wird durch Anpassungen und Klarstellungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt, welches bereits derartige Verbandsklagen vorsieht

Die Verordnung ist seit dem 12. Juli 2020 in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und befindet sich derzeit im EWR-Übernahmeverfahren. Nach ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen ist in Liechtenstein unmittelbar anwendbar.
Gleichzeitig bedürfen einzelne Bestimmungen der Verordnung einer Durchführung im liechtensteinischen Recht.