VCL: Mobil zu sein ist ein Grundrecht

Katja Diehl (Quelle: Michael Zanghellini)

In ihrer Eröffnungsrede am Mobilitätsforum vom 23.9.2022 an der LIHGA mit der Referentin Katja Diehl wird Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter wie folgt in den Medien zitiert: “Mobil zu sein ist für viele selbstverständlich, schon fast ein Grundrecht. Doch Liechtenstein stösst an seine Grenzen”.

Ja, mobil zu sein – also Wege zurückzulegen, unabhängig vom Verkehrsmittel – ist ein Grundrecht! Dagegen ist allein im Auto zu fahren kein Grundrecht. Und Liechtenstein stösst in den Hauptverkehrszeiten nur an seine Grenzen, weil viel zu viele Leute ihre Arbeitswege allein im Auto zurücklegen.

Weiter schreiben die Medien: “Katja Diehl appellierte aber auch an Politik, Gemeinden und Wirtschaft, entsprechende Alternativen zum Auto anzubieten – denn es gebe Menschen, die gar nicht Auto fahren wollen. Sie plädiert dafür, Strukturen für den Bahn-, Bus- und Radverkehr auszubauen, Parkplätze für Autos auf das Notwendigste zu reduzieren und stattdessen lebenswerte Räume zu schaffen. Die Menschen sollten die Möglichkeit haben, sich sicher und angenehm zu Fuss oder mit dem Fahrrad zu bewegen. Diehls Vision lautet: Jeder Mensch sollte frei wählen können, welches Verkehrsmittel er benützt.” Dies ist nur gegeben, wenn die Infrastrukturen auch für zu Fuss gehen und Rad fahren attraktiv sind.

Allerdings ist die Infrastruktur bei uns im Wesentlichen für das Auto optimiert. Bis hin zu sehr vielen und viel zu preiswerten oder sogar gratis Parkplätzen. Ist es da wirklich verwunderlich, dass das bequeme und flexible Auto so häufig und auch für kurze Distanzen als Verkehrsmittel verwendet wird? Nach Ansicht des VCL sind folgende Massnahmen nötig:
1) Kampagne für aktive Mobilität (zu Fuss gehen, Rad fahren) und damit höhere Lebensqualität dank besserer Fitness und Gesundheit.
2) Bewirtschaftung aller öffentlichen Parkplätze von Land und Gemeinden.
3) Betriebliches Mobilitätsmanagement mit Anreizen (Pull) und Abreizen (Push), verpflichtend für alle Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden.
4) Busbevorzugung auf allen Strassen mit Staurisiko durch Fahrbahnhaltestellen oder Busbuchten mit Lichtsignalanlagen sowie – wo möglich – Busspuren mit Lichtsignalanlage.
5) Deutliche Verbesserung der Infrastrukturen für den Fuss- und Radverkehr.
6) Infrastrukturen für Autos nicht attraktiver machen.