Schaffung eines Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetzes

Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten (Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz; URDaG), die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Mit der Gesetzesvorlage werden zwei EU-Richtlinien im Bereich Urheberrecht in liechtensteinisches Recht umgesetzt. Die Richtlinie (EU) 2019/789 betreffend Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (Online-Satcab-RL) dient dem vereinfachten Erwerb von Lizenzen für die Online-Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen, um damit den Verbrauchererwartungen und Interessen von Sendeunternehmen, Weiterverbreitungsdiensten sowie Rechteinhabern besser gerecht zu werden.

Zum anderen wird die Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt in nationales Recht übernommen (Digital Single Market-Richtlinien; DSM-Richtlinie). Ziel dieser Richtlinie ist es, mehr Auswahl und leichteren Zugang zu digital verfügbaren Inhalten zu ermöglichen sowie einen gerechten und tragfähigen Markt für Urheber und Urheberinnen, für die Presse sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft zu schaffen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 23. November 2022.