Die Regierung hat vier Konzessionen auf der Grundlage des Verwertungsgesellschaftengesetzes sowie des Urheberrechtsgesetzes betreffend die Verwertung von Urheberrechten erteilt. Die kollektive Verwertung von Urheberrechten ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben, d.h. Verwertungsgesellschaften sind gegenüber den Rechteinhabern verpflichtet, die zu ihrem Tätigkeitsgebiet gehörenden Urheberrechte und verwandte Schutzrechte wahrzunehmen. Die Nutzerinnen und Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke sind ihrerseits verpflichtet, Urheberrechtsgebühren abzugeben.
Die Konzessionen wurden für eine Dauer von fünf Jahren erteilt. Sie gelten für die Zeit vom 23. Juli 2022 bis zum 22. Juli 2027.
Die zum Zeitpunkt der Konzessionserteilung geltenden Tarife wurden durch das Amt für Volkswirtschaft genehmigt. Diese Genehmigung gilt bis zu ihrer Neufassung längstens jedoch für die Dauer dieser Konzession. Die vollständigen Tarife können bei den Verwertungsgesellschaften bezogen werden. Sie sind auch auf der Homepage der Verwertungsgesellschaften ersichtlich.
Die bereits seit 1999 konzessionierten vier schweizerischen Verwertungsgesellschaften haben sich erneut um eine Konzession beworben. Andere Bewerber gab es nicht. Eine grundsätzlich einheitliche kollektive Verwertung der Urheberrechte im gemeinsamen liechtensteinisch-schweizerischen Wirtschaftsraum hat sich bewährt.
Die Konzessionsinhaberinnen sind:
SUISA , Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke
Konzession für die Verwertung der ausschliesslichen Rechte zur Aufführung und Sendung nichttheatralischer Werke der Musik sowie die Herstellung von Ton- und Tonbildträgern solcher Werke und die Geltendmachung der Vergütungsansprüche in Liechtenstein
Ladungsfähige Adresse: AREVA Allgemeine Revisions- und Treuhand AG, Drescheweg 2, Postfach 27, 9490 Vaduz
ProLitteris , Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst
Konzession für die Verwertung der Urheberrechte an Werken der Literatur und bildenden Kunst und die Geltendmachung der Vergütungsansprüche in Liechtenstein
Ladungsfähige Adresse: AREVA Allgemeine Revisions- und Treuhand AG, Drescheweg 2, Postfach 27, 9490 Vaduz
SUISSIMAGE , Schweizerische Genossenschaft für die Urheberrechte an audiovisuellen Werken
Konzession für die Verwertung der Urheberrechte an audiovisuellen Werken- sowie in Vertretung der SSA (Société Suisse des Auteurs) – für wort- und musikdramatische Werke und die Geltendmachung der Vergütungsansprüche in Liechtenstein
Ladungsfähige Adresse: AREVA Allgemeine Revisions- und Treuhand AG, Drescheweg 2, Postfach 27, 9490 Vaduz
SWISSPERFORM, Gesellschaft für Leistungsschutzrechte
Konzession für die Verwertung der verwandten Schutzrechte der ausübenden Künstler und Künstlerinnen, der Produzenten und Produzentinnen von Tonträgern und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen und die Geltendmachung der Vergütungsansprüche in Liechtenstein
Ladungsfähige Adresse: APG Wirtschaftsprüfung AG, Aeulestrasse 56, Postfach 651,
9490 Vaduz
Fotokopiervergütung – ProLitteris
Die Regierung nimmt Konzessionserteilung zum Anlass um über die Einhebung von Urheberrechtsgebühren durch die ProLitteris zu informieren. ProLitteris ist die zuständige Verwertungsgesellschaft für die so genannte Fotokopiervergütung. Um diese Fotokopiervergütung einheben zu können benötigt die ProLitteris Angaben der Unternehmen (z.B. Anzahl der Angestellten, Kopiermenge etc.). Diese Datenerhebung erfolgt mittels Meldeformular. Die entsprechende Einhebung dieser Urheberrechtgebühren durch ProLitteris ist somit zulässig.