Biken auf Wanderwegen?

Die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Thomas Rehak betr. Mountainbikes auf Wanderwegen und die Antwort von Regierungschef-Stellvertreterin Dr. Sabine Monauni hat Klarheit gebracht: “Biken auf offiziellen Wanderwegen ist grundsätzlich erlaubt, abseits von Wegen und Strassen, beispielsweise im Wald, aber verboten.”

Um den Widerspruch zur Gesetzeslage (Art. 40 Abs. 1 SVG) zu verstehen, hat der VCL auf Anfrage vom Ministerin für Inneres, Wirtschaft und Umwelt eine klärende Antwort erhalten. Anfrage und Antwort sind auf www.vcl.li > Publikationen > Fachthemen aufgeschaltet.

Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) schreibt dazu, dass BikerInnen selbst beurteilen müssen, ob sich der Weg für das Befahren mit einem Mountainbike eignet. “Die aktuelle Praxis zeigt unterschiedliche Lösungen bei den Kantonen und Gemeinden. Das Spektrum reicht vom äusserst restriktiven Kanton Appenzell Innerrhoden, wo sich Mountainbiker/-innen nur auf eigens signalisierten Bike-Routen bewegen dürfen, bis zu aus touristischen Motiven liberalen Kantonen wie etwa Graubünden. Auch in letzteren wird ausdrücklich festgehalten, dass Fussgänger/-innen auf gemeinsam genutzten Wegen gegenüber Mountainbikern/-innen in jedem Fall Vortritt geniessen.”

Unser Ministerium schreibt: “Wir folgen der Ansicht, dass, wollte man einen Wanderweg offensichtlich als nicht für Fahrräder bestimmt kenntlich machen, man dies im Zweifelsfall mittels eindeutiger Signalisation ausschildern müsste.” Ein Fahrverbot ist z.B. für die Strecke von Gaflei zum Wildschloss (single trail) signalisiert. Doch dieses Verbot wird regelmässig ignoriert, vor allem von ausländischen BikerInnen.

Für den Kanton St.Gallen kann die Beantwortung der Interpellation Sailer-Wildhaus vom 25.9.2018 als Referenz dienen. Demnach ist es heute nach Auffassung der Behörde erlaubt, auf Wanderwegen Rad zu fahren, sofern die Sicherheit der Wandernden gewährleistet ist. Die Verkehrsdirektorenkonferenz hält in einer Richtlinie allerdings fest, dass erst bei Wegen mit einer Breite über zwei Meter ein gefahrloses Kreuzen (VelofahrerInnen, FussgängerInnen) möglich ist. Im Bundesland Vorarlberg ist heute Mountainbiken nur auf dafür ausgewiesenen Bike-Routen sowie auf Wegen erlaubt, auf denen ein öffentliches Fahrrecht für Fahrzeuge besteht. Dies ganz im Gegensatz zu Liechtenstein.