Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen

Ausländer- und Passamt

Das Ausländer- und Passamt nimmt bis spätestens 31. August 2022 Bewerbungen für die Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige entgegen. Die Vorauslosung findet am 7. September 2022 und die Schlussauslosung am 4. November 2022 statt.

Jährlich werden zwei Auslosungsverfahren unter Aufsicht einer Landrichterin beim Ausländer- und Passamt durchgeführt, bei denen mindestens 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren im Jahr 2022 wurde bereits im Frühjahr abgeschlossen. Die Vorauslosung im Herbst findet am 07. September 2022 statt. Bewerbungen dafür können bis spätestens 31. August 2022 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Vorauslosung sind: EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung, vollständig ausgefülltes Gesuchsformular und rechtzeitige Gebühreneinzahlung.

Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.

Im Rahmen einer Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen mindestens 28 Personen und bei den Nicht-Erwerbstätigen mindestens 8 Personen ausgelost, welche bei Erfüllen weiterer Voraussetzungen die Möglichkeit haben, an der Schlussauslosung vom 4. November 2022 teilzunehmen.

Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren gibt die Homepage des Ausländer- und Passamtes: http://www.apa.llv.li .