Sicherheitsstandards für Personalausweise sollen erhöht werden

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes, des Personenfreizügigkeitsgesetzes sowie des Ausländergesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1157 verabschiedet.

Mit der Verordnung (EU) 2019/1157 werden die Sicherheitsstandards für Personalausweise von EU-Bürgern und für Aufenthaltsdokumente, die EU-Bürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, erhöht.

Die Identitätskarte und die Aufenthaltsausweise Liechtensteins erfüllen die Anforderungen der EU-Verordnung bereits weitgehend. Neu ist jedoch die Identitätskarte mit einem Chip auszustatten, der die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke in interoperablen digitalen Formaten ermöglicht. Im Weiteren muss der Aufenthaltsausweis für Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaats und der Schweiz neu zweisprachig ausgestaltet werden. Zudem wird der biometrische Aufenthaltsausweis künftig an alle Drittstaatsangehörigen herausgegeben. Heute erhalten Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz mit Drittstaatsangehörigkeit einen Aufenthaltsausweis ohne Biometrie.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 31. August 2022.