Inkrafttreten der Franchisebefreiung im Rentenalter

Das liechtensteinische Stimmvolk hat sich am Sonntag, 26. Juni 2022 für die Befreiung der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte ausgesprochen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Die dafür nötige Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes wurde damit angenommen, es fehlt im Gesetzesvorschlag jedoch ein Datum für das Inkrafttreten.

Für die liechtensteinischen Krankenkassen stellen unterjährige Systemumstellungen aus administrativen und technischen Gründen eine nicht bewältigbare Aufgabe dar. Üblicherweise treten Abänderungen des Krankenversicherungsgesetzes mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf und auf den 1. Januar eines Jahres in Kraft.

Die Regierung hat daher am Montag einen Bericht und Antrag verabschiedet, der für das Inkrafttreten der Franchisebefreiung für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, den 1. Januar 2023 vorsieht. Diese Vorlage soll in der Sondersitzung des Landtags am Mittwoch beraten werden.

Das Inkrafttreten am 1. Januar 2023 ermöglicht eine geordnete Einführung der geänderten Bestimmungen und verhindert zeitlich stark verzögerte Abrechnungen zuhanden der Versicherten.