Dank Polizeigesetz erstmals rechtsextremes Treffen verboten und verhindert

Am Samstag (18.06.2022) hat die Kantonspolizei St.Gallen ein Treffen und ein mögliches Konzert eines rechtsextremen Netzwerks mit Teilnehmenden aus der Schweiz und Deutschland verhindert. Das Verbot konnte dank des vor zwei Jahren neu geschaffenen Artikels im Polizeigesetz ausgesprochen werden.

Die Kantonspolizei St.Gallen erhielt am Freitag einen Hinweis, wonach ein Treffen und ein mögliches Konzert mit rechtsextremen Gedankengut im Kanton St.Gallen stattfinden soll. Umfangreiche Ermittlungen ergaben, dass dazu ein Veranstaltungslokal in Kaltbrunn angemietet wurde. Der Vermieter zeigte sich sehr kooperativ. Er war nicht aufgeklärt, dass es sich bei den Mietenden um Mitglieder einer extremistischen Vereinigung handelte. Der Vertrag wurde sofort annulliert. Die Kantonspolizei St.Gallen sprach gegen den Veranstalter ein Veranstaltungsverbot im ganzen Kanton aus. Dabei wurde erstmals der Nachtrag zum Polizeigesetz angewendet, welcher es der Kantonspolizei St.Gallen ermöglicht, ein Veranstaltungsverbot auszusprechen, wenn die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung oder das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch die Veranstaltung massgeblich beeinträchtigt wird (siehe Art. 50quater Polizeigesetz).

Zusätzlich leistete die Kantonspolizei St.Gallen am vergangenen Wochenende mehrere hundert Einsätze. Das warme Wetter bescherte dutzende Interventionen im zwischenmenschlichen Bereich und bei Ruhestörungen. Der Alkoholpegel war nicht nur bei diesen Einsätzen spürbar. Bei Verkehrs- und Freizeitunfällen, bei Vermisstmeldungen und dem Begleiten unzähliger Festivitäten und Veranstaltungen im öffentlichen Raum standen praktisch sämtliche Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen im Dauereinsatz.