Die Renten-Abwärtsspirale mit der«FAIRNESS-Initiative» beheben

Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Vor elf Jahren wurden in Liechtenstein die Renten eingefroren. Seither herrscht ein völliger Rentenstillstand. In allen Branchen und Berufsgattungen zeigt die Kurve der Lohnentwicklung seit 2011 nach oben – und dies nicht nur marginal.

Im Durchschnitt aller Branchen macht diese Steigerung in der Schweiz von 2011 bis 2020 im Durchschnitt 6,2 Prozent aus (Quelle: BFS Schweizerischer Lohnindex). Es gibt natürlich Branchenunterschiede, so liegt die Zunahme der Nominallöhne z.B. bei den Versicherungen, Banken, Informatikbetrieben usw. über diesem Wert. Die Renten sind in der Schweiz seit 2011 um 3,01 Prozent gestiegen.

Ziel: «Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung»

Den Initianten der «FAIRNESS-Initiative» geht es darum, dass die ungerechte, unkorrekte und unfaire Gesetzesbestimmung der Berechnungsbasis der Rente, welche im Rahmen der Staatshaushaltsanierung von Regierung und Landtag im 2011 zementiert worden ist, aufgelöst und zur ursprünglichen Berechnungsformel des Mischindexes – Berücksichtigung der Lohn- wie der Konsumentenpreis-Komponente – wie er bis 2011 in Liechtenstein Gültigkeit hatte, zurückgekehrt wird. In der Schweiz wurde dieser Mischindex nie aufgegeben und führte dadurch zu insgesamt vier Rentenanpassungen (2013, 2015, 2019 und 2021).

Gegner der Rentenanpassung gingen bisher nicht auf die Hauptproblematik ein, dass nämlich die Rente aufgrund dieses langanhaltenden Stillstandes einen gravierenden Kaufkraftverlust erfährt und die Krankenkassenprämien, welche im Warenkorb zur Ermittlung des Konsumentenpreis-Indexes gar nie enthalten waren, in den letzten Jahren enorm gestiegen sind. Die Lebenshaltungskosten verteuern sich zusehends, und auf der anderen Seite sinkt die Kaufkraft der Rente, da sie von Jahr zu Jahr weniger wert ist. Ist das fair gegenüber einer breiten Bevölkerungsschicht, die unseren Wohlstand aufgebaut hat?

Stattdessen flüchten sich die Gegner zu Begriffen wie «Giesskanne» und «Export von Steuergeldern». Beide Versuche, der «FAIRNESS-Initiative» entgegenzuhalten, laufen ins Leere, vielmehr sind sie von der kommunikativen Wirkung her gegenüber den inländischen Rentnerinnen und Rentnern wie ausländischen Rentenbezügern sehr problematisch und inhaltlich auch falsch. Das abgedroschene Giesskannenargument ist ein Neidargument wie das Export-Argument ein Bashing gegen Grenzgänger ist.

Das Schüren von Neid entzweit

Für zahlreiche Rentnerinnen und Rentner wird der Rentenstillstand seit 2011 mit der Abwärtsspirale hinsichtlich der Bewältigung ihrer Lebenshaushaltungskosten immer problematischer. Beinahe 50 Prozent der Rentnerinnen und Rentner leben nur allein von einer monatlichen AHV-Rente und haben keine oder nur eine kleine Pensionsleistung aus der 2. Säule. Bei der Rückkehr zum Mischindex, so wie es die «FAIRNESS-Initiative» zum Ziel hat, erhalten alle Rentnerinnen und Rentner die Rente, die aus der Berechnung infolge des arithmetischen Mittels des Lohn- und Konsumentenpreis-Indexes resultiert, auch die Reicheren und Wohlhabenderen. Aber es sind genau sie, die in all den Jahren des Erwerbslebens höhere Beiträge einbezahlt und so auch den AHV-Fonds – der den Maximen eines Solidaritätsfonds entspricht – in hohem Masse geäufnet haben. Es sind auch sie, die unsere Sozialwerke stützen und überhaupt das Gros unseres Steuersubstrats in Liechtenstein generieren. Neid zu hegen ist diesbezüglich das Allerfalscheste – vielmehr wäre in geeigneter Form eine Art Dank zu erwarten.

Ausländerbashing ist unwürdig

Wenn das Argument von «Export von Steuergeldern» ins Feld geführt wird, enthüllen diese Ausführungen, dass die Fakten und tatsächlichen Geldflüsse bezüglich der Grenzgänger nicht erkannt werden. Profiteur von den Grenzgängern ist auf der ganzen Linie Liechtensteins Wirtschaftsstandort und damit auch die AHV und der AHV-Fonds. AHV-Direktor Walter Kaufmann hat gerade diesen Sachverhalt, nachdem er schon des Öfteren falsch ausgelegt worden war, im Geschäftsbericht 2016 der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK präzise dargestellt. Es ist nämlich nicht so, dass die Zupendler die AHV finanziell stärker belasten als die Wohnsitznehmer, also Inländer. «Der typische, vollzeitbeschäftigte Zupendler ist keineswegs ein schlechtes Risiko (versicherungstechnisch betrachtet)», bestätigt Walter Kaufmann und führt die Gründe dazu im Detail aus. Was die unschöne Bashing-Phrasel «Export von Steuergeldern» betrifft, muss klar vor Augen gehalten werden: Der Staat ist mit Abstand die kleinste der drei Finanzierungsquellen der AHV und des AHV-Fonds. Die mit Abstand grössten Stifter und Zahler sind die Beitragszahlenden – und dazu gehören alle, die unseren liechtensteinischen Wirtschafsmotor und unsere Volkswohlfahrt aufrecht und auch für unsere künftigen Generationen in Schwung halten.