Abänderung der CO2-Verordnung

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der CO2-Verordnung beschlossen.

Im Vordergrund stehen die notwendigen Änderungen zur Verlängerung der bestehenden Instrumente zur Regelung der Umweltabgaben von 2022 bis 2024. So wird die Kompensationspflicht für Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe weitergeführt. Der Kompensationssatz wird bis auf 23% im Jahr 2024 erhöht.
Weiter bleibt durch die Verordnungsänderung die Möglichkeit der Verminderungsverpflichtung für Unternehmen bestehen, die dadurch weiterhin die CO2-Abgabe rückerstattet erhalten.

Mit der Abänderung der CO2-Verordnung kommt die Regierung dem im Jahr 2010 mit der Schweiz ausgehandelten Vertrag über Umweltabgaben nach. Gemäss diesem übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben in sein Landesrecht. Der Vollzug der CO2-Vorschriften wird zu einem wesentlichen Teil von den zuständigen schweizerischen Bundesbehörden wahrgenommen.

Gleichzeitig werden mit der Änderung der CO2-Verordnung die bestehenden Zweckbindungen im Bereich der Umweltabgaben aufgehoben, wie dies vom Landtag im März 2022 auf Gesetzesstufe beschlossen wurde.