Verlängerung der Unterstützung

Bis Ende Juni: Härtefall-Zuschüsse und Corona-bedingte Kurzarbeitsentschädigung 

Vaduz (ots) – In Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Regierung an ihrer letzten Sitzung beschlossen, den Härtefall-Zuschuss und die Sondervorschriften für die Kurzarbeitsentschädigung für das zweite Quartal 2022 zu verlängern.

Mit dem Härtefall-Zuschuss werden Unternehmen unterstützt, die von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Dazu gehören insbesondere die Gastronomie und Hotellerie sowie die Event- und Fitnessbranche. Derzeit besteht bis Ende März die Möglichkeit für den Bezug von Härtefall-Zuschüssen und Corona-bedingter Kurzarbeitsentschädigung. Trotz der weitgehenden Aufhebung der Einschränkungen und der wirtschaftlichen Erholung gibt es aktuell nach wie vor Branchen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie stärker betroffen sind. Daher wird die Geltungsdauer der Richtlinie betreffend die Unterstützung von Betrieben in speziell betroffenen Branchen während der Corona-Pandemie sowie der Verordnung über befristete Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-ALVV) bis Ende Juni verlängert. Die Regierung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Unterstützungsleistungen nach dem zweiten Quartal gänzlich eingestellt werden können.

In Ergänzung zu den Leistungen des Landes haben auch die Gemeinden entschieden, ihr Unterstützungsprogramm um weitere drei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern.