Kleine Anfragen an Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage des Abgeordneten Kaufmann Georg zum Thema: Ausgesteuerte Arbeitslose

Abgeordneter Georg Kaufmann

Die Arbeitslosenstatistik 2020 weist auch aus, dass im Jahr 2020 89 Personen ausgesteuert wurden. Ausgesteuerte Arbeitslose sind Langzeitarbeitslose, welche die maximale Anzahl Taggelder bezogen oder das Ende der zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug erreicht haben und dadurch nicht mehr anspruchsberechtigt sind.

Wie verteilen sich diese 89 ausgesteuerten Langzeitarbeitslosen auf die Altersgruppen 15 bis 24, 25 bis 49 und 50 bis 65?
Sabine Monauni: Langzeitarbeitslose können systembedingt nicht spezifisch nach Altersgruppen ausgewiesen werden. Begrifflich ist zwischen ausgesteuerten Personen und Personen in Langzeitarbeits­losigkeit zu unterscheiden. Als Langzeitarbeitslose gelten Personen, welche seit mindestens einem Jahr als arbeitslos gemeldet sind. Diese sind in der Regel aber immer noch taggeldbe­rechtigt. Ausgesteuerte Personen haben die Höchstzahl der Taggelder erreicht und können somit keine weitere Arbeitslosenentschädigung beziehen. Sowohl Langzeitarbeitslose wie auch ausgesteuerte Personen können, solange sie gemeldet sind, weiterhin die Beratungslei­stungen des AMS in Anspruch nehmen und an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen. Je nach Möglichkeit werden diese Personen auch weiterhin an offene Stellen zugewiesen.

Welches sind die Hauptursachen für Langzeitarbeitslosigkeit in Liechtenstein?
Sabine Monauni: Die Hauptursache für Langzeitarbeitslosigkeit liegt bei der sogenannten Mismatch-Arbeits­losigkeit. Das Anforderungsprofil der offenen Stelle im Unternehmen muss den Qualifika­tionsprofilen der Bewerber im Pool der Arbeitslosen entsprechen.

Langzeitarbeitslose, die das gesamte Programm des AMS durchlaufen haben, wünschen kein weiteres Kursangebot, sondern gezielte individuelle Unterstützung analog zu den Case Manager/-innen bei der IV. Gibt es diesbezüglich ein Angebot, welche diese Menschen engmaschig sowie kunden- und zielorientiert unterstützt und begleitet?
Sabine Monauni: Die Beratungsleistungen des AMS werden durch die Beraterinnen und Berater zielorientiert gewährleistet. Zur besseren Wiederintegration in den Arbeitsmarkt bietet der AMS arbeits­marktliche Massnahmen an, welche in kollektive Programme, die ausschliesslich mit externen Trainern und Coaches durchgeführt werden, sowie in individuelle Programme mit persönlichem Coaching und Weiterbildungen unterteilt werden. Für eine Betreuung mit Tagesstruktur werden Beschäftigungsprogramme mit ausgewiesenen Anbietern wie der Stiftung 50plus, dem Verein für Betreutes Wohnen und der Suppenküche angeboten. Darüber hinaus besteht in Zusammenarbeit mit den Kantonen St. Gallen und Graubünden die Möglichkeit, an deren Arbeitsmarktprogrammen teilzunehmen.

Falls ja, wie wird dies gehandhabt?
Sabine Monauni: Die Berater des AMS führen innert 24 Stunden nach der Anmeldung ein Erstgespräch mit der stellensuchenden Person durch. Dabei wird analysiert, welche Unterstützung es für eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt braucht. In der Folge werden einerseits Aktivierungsprogramme des AMS in die Wege geleitet und andererseits individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten geprüft.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Elkuch Herbert zum Thema: Energiekostensteigerung

Herbert Elkuch

Durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine verschärft sich die Situation auf den Energiemärkten. Die Preise für Öl und Gas sind in den letzten Tagen nochmals erheblich gestiegen. Der Gaspreis hat sich im Jahresvergleich fast verdoppelt und wird vermutlich noch weiter ansteigen.

Seit dem 1. Oktober 2016 erbringt die österreichische Firma AGGM in Wien umfangreiche Dienstleistungen für die liechtensteinische Gasversorgung in Liechtenstein, unter anderem die Verrechnung der Ausgleichsenergie mit den Marktteilnehmern. Die obersten Ziele der AGGM sind die Sicherstellung der ununterbrochenen Gasversorgung für die österreichischen Gaskunden sowie die Bilanzierung und Stabilität der österreichischen Gasnetze. Ab 2016 waren oder sind immer noch die Vorarlberger Kraftwerke der Gaslieferant für die Gasversorgung in Liechtenstein. Durch die Integration des Netzes der liechtensteinischen Gasversorgung ins Netz von Vorarlberg, dessen System keinen ausreichenden Gasspeicher besitzt, verschlechterte sich die ohnehin schlechte Vorratshaltung für unser Land nochmals.

Sabine Monauni: Einleitend gilt es Folgendes festzuhalten: Es ist richtig, dass die Austrian Gas Grid Management AG für die Liechtensteinische Gasversorgung (LGV) als Dienstleister für bestimmte Aufgaben im liberali­sierten Gasmarkt tätig ist. Die Aussage, dass sich «durch die Integration des Netzes der liechtenstei­nischen Gasversorgung ins Netz von Vorarlberg die ohnehin schlechte Vorratshaltung für unser Land nochmals verschlechtert» ist jedoch falsch. Zum einen ist das liechtensteinische Netz nicht in das Netz von Vorarlberg integriert, sondern wird unabhängig durch die LGV geführt. Zwischen den Netz­betreibern LGV und Vorarlberger Energienetze GmbH wurde ein Netzkopplungsvertrag abge­schlossen, welcher die technischen Schnittstellen wie Netzfahrweise, Transportmengen, Übergabedrücke, Datenübertragung und Kommunikation etc. regelt. Zum anderen dienen die Hochdruckleitungen nicht der Vorratshaltung, sondern ausschliesslich des Transportes. Das Speichervolumen der Transportleitung, welches sich durch eine kontrollierte Absenkung des Gasdruckes erzielen lässt, ist äusserst gering und kann nur zum Ausgleich von stündlichen Mengenschwankungen herangezogen werden.

Hat sich die Regierung Gedanken über eine Notversorgung von Erdgas bei Lieferengpässen gemacht?
Sabine Monauni: Ja, die Regierung und die Landesverwaltung stehen sowohl mit der LGV als auch mit den Schweizer Behörden in engem Kontakt. Viele Staaten in Europa stehen vor denselben Herausforderungen. Es ist davon auszugehen, dass Europa in den nächsten Jahren in den Ausbau der Flüssigerdgas-Terminalka­pazitäten investieren wird. Die deutsche Bundesregierung hat bereits den Bau von zwei Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel angekündigt. Das wird die Versorgungssicherheit erhöhen. Die Gas­wirtschaft will bestehende Abhängigkeiten von russischem Gas reduzieren und mittelfristig davon unabhängig werden. Dabei müssen die Bezugsmöglichkeiten breiter abgestützt werden. Flüssigerd­gas spielt hier eine wichtige Rolle.

Wie ist die Situation bezüglich Reserven von Öl und Benzin?
Sabine Monauni: Auf Grundlage des Zollvertrages partizipiert Liechtenstein an der Wirtschaftlichen Landesversorgung der Schweiz. Die Wirtschaftliche Landesversorgung verfolgt den Auftrag, in Not- und Krisenlagen die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern sicherzustellen. Hierzu werden Pflichtlager vorgehalten. Autobenzine, Diesel- und Heizöle werden entsprechend dem durchschnittlichen schweizerischen Bedarf von viereinhalb Monaten bevorratet.

Wie kann Liechtenstein auf eine allfällige Energieverknappung reagieren?
Sabine Monauni: Wie in der Antwort zu Frage 2 erwähnt, partizipiert Liechtenstein an der Wirtschaftlichen Landesver­sorgung der Schweiz. Die Massnahmen sind je Art der Mangellage vielfältig, es sind dies z.B. die Umschaltung von Endkunden mit Zweistoff-Feuerung von Gas auf Öl, die Freigabe von Erdgas-Ersatzpflichtlagern, die Kontingentierung von Erdgas-Grossverbrauchern mit Einstoff-Anlagen oder Sparappelle.

Welche Möglichkeiten bestehen, um die Einwohner und Unternehmen betreffend den steigenden Energiekosten zu entlasten?
Sabine Monauni: Die Energieverbrauche eines Haushalts sind massgeblich durch den Heizbedarf und die Mobilität bestimmt. Das Land Liechtenstein und die Gemeinden fördern unter anderem die Umstellung auf Heizungen auf erneuerbaren Energien, Niedrigstenergie-Bauten oder die energetischen Sanierungen bei Altbauten. Zur Reduktion der Mobilitätskosten steht ein sehr gut ausgebautes und preisgünstiges Angebot an öffentlichem Verkehr zur Verfügung.

Unternehmen stehen ebenfalls die Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz zur Verfügung. Gerade in energieintensiven Produktionsprozessen muss aber global mit höheren Energiepreisen gerechnet werden.

Könnten zum Beispiel die Netzkosten und die CO2-Abgaben temporär reduziert oder kurzzeitig gar aufgehoben werden?
Sabine Monauni: Die Regierung spricht sich gegen giesskannenartige Entlastungen aus. Dies würde nach Ansicht der Regierung auch ein falsches Signal im Hinblick auf die notwendige Umstellung von fossilen Energie­trägern auf erneuerbare Energien darstellen. Die hohen Energiekosten machen im Gegenteil die fossilfreien Heizsysteme und Fahrzeuge wirtschaftlicher. Unternehmen können sich zudem schon heute von der CO₂-Abgabe befreien lassen, wenn sie Mitglied bei der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) sind und sich zu einem Energie-Absenkpfad verpflichten.

Die Netzkosten für Strom wie auch für Gas sind nichtdiskriminierend und unabhängig gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen, welche auf EU-Richtlinien (3. EU-Energiebinnenmarktpaket) basieren, festzulegen. Die Überwachung der Netzkosten obliegt einer von der Regierung unabhängigen Regulierung. Zuständig ist dafür die Kommission für Energiemarktaufsicht. Ein temporäres Absenken von Netzkosten durch die Regierung ohne gesetzliche Grundlage ist deshalb nicht möglich.

Die CO₂-Abgabe wird in Liechtenstein aufgrund der Abkommen über die Umweltabgaben mit der Schweiz und dem Zollvertrag in gleicher Höhe auf die Brennstoffe Heizöl und Erdgas aufgeschlagen. Eine temporäre Aufhebung oder Absenkung der CO₂-Abgabe ist deshalb nicht möglich. Gerade bei Heizöl wäre eine unterschiedliche CO₂-Abgabe in der Praxis innerhalb des gemeinsamen Zollgebietes mit der Schweiz besonders schwierig vollziehbar.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Lampert Wendelin zum Thema: Erhebliche Besoldungserhöhung beziehungsweise Neueinstufung bei Vorstehern

Abgeordneter Wendelin Lambert

In den Gemeindeordnungen der Gemeinden wird in der Regel ausgeführt, dass der Gemeinderat die Besoldungseinstufung und den Beschäftigungsgrad einvernehmlich mit dem Gemeindevorsteher festlegt. Kommt keine einvernehmliche Einigung zustande, entscheidet die Gemeindeversammlung.

Muss eine zum Beispiel mehr als zehnprozentige Besoldungserhöhung für den Vorsteher, welche wesentlich höher ist als die durch den Gemeinderat beschlossene Lohnerhöhung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, ebenfalls vom gesamten Gemeinderat beschlossen werden? Ist es zulässig, dass die zum Beispiel mehr als zehnprozentige Besoldungserhöhung für den Vorsteher, welche wesentlich höher ist als die durch den Gemeinderat beschlossene Lohnerhöhung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, nur von einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates beschlossen wird? Muss eine Neueinstufung beziehungsweise ein Wechsel der Lohnklasse des Vorsehers im Besoldungssystem vom gesamten Gemeinderat beschlossen werden oder kann diese nur von einem Teil des Gemeinderates beschlossen werden?
Sabine Monauni: Gemäss der Gemeindeordnung steht dem Gemeindevorsteher eine angemessene finanzielle Entschädigung zu. Der Gemeinderat legt die Besoldungseinstufung und den Beschäftigungsgrad einvernehmlich mit dem Gemeindevorsteher fest. Kommt keine einvernehmliche Einigung zustande, entscheidet die Gemeindeversammlung. Diese Bestimmung findet sich in sämtlichen Gemeindeordnungen. Dabei bezieht sich der Begriff «einvernehmlich» auf die Einigung mit dem Vorsteher und nicht auf den Gemeinderatsbeschluss.

Eine Besoldungserhöhung, welche zu einer neuen Besoldungseinstufung oder einem Wechsel der Lohnklasse führt, unterliegt einer Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Das zur Beschlussfassung notwendige Quorum wird in Art. 48 Gemeindegesetz bestimmt. Demgemäss ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Für die Gültigkeit eines Beschlusses ist die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.

Generell gilt, dass die Gemeinden in ihrem eigenen Wirkungskreis ihre Angelegenheiten unter Aufsicht des Staates selbständig ordnen und verwalten. Dabei umfasst der eigene Wirkungskreis der Gemeinde alles, was das Interesse der Gemeinde zunächst berührt und in erheblichem Umfang durch sie geordnet und verwaltet werden kann. Darüber hinaus kann die Gemeinde Aufgaben in freier Selbstverwaltung wahrnehmen, insoweit gesetzliche Beschränkungen nicht entgegenstehen. In den eigenen Wirkungskreis fällt denn auch die Entschädigung des Gemeindevorstehers. Es ist üblicherweise davon auszugehen, dass der Gemeinderat jeweils unmittelbar nach Amtsbeginn bzw. nach einer Neuwahl eines Vorstehers oder bei Änderungen der Berechnungsgrundlagen zur bestehenden Besoldung hierüber zu befinden hat.

Ist zum Beispiel eine mehr als zehnprozentige Besoldungserhöhung oder eine Neueinstufung beziehungsweise ein Wechsel der Lohnklasse des Vorstehers zulässig, wenn diese nicht den Bestimmungen der Gemeindeordnung entsprechen? Wer ist für die Aufsicht, Kontrolle und Durchsetzung der Gemeindeordnungen in Liechtenstein verantwortlich?
Sabine Monauni: Bei der Gemeindeordnung handelt es sich im Sinne des Art. 9 Gemeindegesetz um einen reinen Organisationserlass. Zuständig für den Erlass der Gemeindeordnung, welche seitens der Regierung nicht genehmigt wird, ist gemäss Art. 25 Abs. 2 Bst. a i.V.m. Abs. 3 des Art. 25 des Gemeindegesetzes die Gemeindeversammlung. Die Aufsicht über Gemeindebehörden und sämtliche Zweige der Gemeindeverwaltung einschliesslich der Gemeindeanstalten übt die Gemeindeversammlung aus (Art. 25 Abs. 5 GemG).

Zur Prüfung der Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit der Regelungen der Gemeinden – sohin auch die Gemeindeordnung – ist der Staatsgerichtshof zuständig (Normenkontrollverfahren).


Kleine Anfrage des Abgeordneten Frick Walter zum Thema: Explodierende Energiepreise und Armutsgefährdung

Abgeordneter Walter Frick

Gerne möchte ich an meine Kleine Anfrage vom November 2021 anknüpfen. Die Preise für Energie steigen weiter an. Seit der letzten Kleinen Anfrage haben sich die Preise nochmal deutlich erhöht. Ich mache mir besondere Sorgen um jene Bevölkerungsschicht, die auch ohne diese hohen Kosten schon ihre täglichen Kämpfe mit Preisen hat. In den Nachbarländern gibt es verstärkte Appelle, die Menschen zu entlasten. Österreich hat bereits gehandelt und will zur Entlastung für fast alle Haushalte und besonders Bedürftige EUR 1,7 Mia. ausgeben.

Welche Möglichkeit haben die Menschen in Liechtenstein, diese Kosten zu minimieren beziehungsweise zu beeinflussen?
Sabine Monauni: Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom November 2021 ausgeführt, fördert das Land Massnahmen zur Energieeffizienz seit Jahren mit erheblichen Beiträgen. Energieeffiziente Gebäude, Fahrzeuge und Geräte sind auf Dauer wirtschaftlich. Darüber hinaus ist das individuelle Verhalten entscheidend für die persönlichen Energiekosten. Grosse Verbraucher sind Heizung und Warmwasser. Schon eine leichte Reduktion der Raumtemperatur oder die Nutzung der Sonneneinstrahlung zur Raumerwärmung bringt beispielsweise eine deutliche Einsparung an Heizenergie. Ebenfalls kann die vermehrte Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder die Bewältigung kurzer Strecken zu Fuss oder mit dem Fahrrad auf Dauer spürbare Einsparungen im Energieverbrauch bringen. Lohnend ist auch, elektrische Geräte auf Blindleistung zu prüfen und allenfalls nur bei Gebrauch einzustecken. Wer noch nicht über LED-Beleuchtung verfügt, seien LED-Energiesparlampen empfohlen. Die Regierung verweist zu all diesen Themen gerne auf die Informationsseite der Energiefachstelle des Amtes für Volkswirtschaft www.energiebündel.li.

Wie viele Menschen in Liechtenstein werden durch diese Entwicklung mit einer Armutsgefährdung rechnen müssen?
Sabine Monauni: Die Abschätzung einer möglichen Armutsentwicklung aufgrund von Energiepreissteigerungen ist derzeit nicht möglich. Derzeit erwartet die Regierung für Privathaushalte für Strom keine Preiserhöhung, nachdem die LKW Privatkunden aus Eigenproduktion und Langfristverträgen versorgen kann. Beim Erdgas gab es eine Preiserhöhung für das 4. Quartal 2021 und das 1. Quartal 2022. Die Regierung verweist auch hier auf ihre Ausführungen im November 2021. Für den Heizbedarf und damit die Kosten ist das Winterhalbjahr von Bedeutung. Das Sommerhalbjahr hat für die Privathaushalte weniger Einfluss auf die Gesamtkosten, auch wenn wie befürchtet die Erdgaspreise weiter steigen sollten. Für die Privathaushalte, welche ihr Haus noch mit Gas heizen, würden weiter steigende Gaspreis vor allem für den Winter 22/23 eine Kostensteigerung bedeuten. Bei Heizöl ist der Zeitpunkt der Ölbestellung von Bedeutung und die Kosten deshalb sehr unterschiedlich.

Ab welcher Kostengrenze sieht es die Regierung für angezeigt, Entlastungspakete für unsere Einwohner zu schnüren und sie von diesen dringend notwendigen Kosten zu entlasten?
Sabine Monauni: Die Regierung erachtet es derzeit nicht als sinnvoll, Entlastungen von einer Kostengrenze abhängig zu machen oder gar Entlastungspakete im Giesskannenprinzip aufzusetzen. Energiepreissteigerungen können auf andere Weise, beispielsweise mittels Anpassung der Sozialhilfebeiträge kompensiert werden.

Welche Massnahmen könnte sich die Regierung – abgesehen von wirtschaftlicher Sozialhilfe für geringere Einkommen – für den Mittelstand vorstellen, um diese Entwicklung abzufedern und sind solche bereits angedacht?
Sabine Monauni: Die Energiekosten eines Haushalts sind massgeblich durch die Heizung und Mobilität bestimmt. Das Land Liechtenstein und die Gemeinden fördern bereits unter anderem die Umstellung auf Heizungen auf erneuerbaren Energien, Niedrigstenergie-Bauten oder die energetischen Sanierungen bei Altbauten. Zur Reduktion der Mobilitätskosten steht ein sehr gut ausgebautes und preisgünstiges Angebot an öffentlichem Verkehr zur Verfügung.

In der Beantwortung der letzten Kleinen Anfrage meinte die Frau Regierungschef-Stellvertreterin, dass solche Eingriffe womöglich der Energiestrategie und der damit verbundenen Steigerung der Energieeffizienz zuwiderlaufen könnten. Heisst das: Die Politik beziehungsweise die Regierung muss sich jetzt zwischen mehr Energieeffizienz und der Armutsgefährdung der Bürger entscheiden?
Sabine Monauni: Nein, die Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hilft Betroffenen Energie und damit Kosten einzusparen. Die aktuell stark steigenden Energiekosten zeigen die Dringlichkeit der Umstellung auf erneuerbare Energie auf. Eine Subventionierung der Energiekosten würde diesen notwenigen Wechsel verzögern.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Elkuch Herbert zum Thema: Frontex

Herbert Elkuch

Der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache, Frontex, Bericht und Antrag Nr. 63/2021 wurde im November 2021 zugestimmt. Die beiden Regierungsparteien stimmten geschlossen zu, die beiden Oppositionsparteien geschlossen dagegen. Eine der Oppositionsparteien votierte: Die schweren Vorwürfe gegen Frontex wegen Missachtung der Menschenrechte an den EU-Aussengrenzen sind Fakt. Dazu die Regierung: Dies wird Ende September im nächsten Verwaltungsrat der Frontex diskutiert. Frontex wird sich dazu äussern. Zu den finanziellen Auswirkungen stand im Bericht und Antrag: In den kommenden Jahren ist mit einem signifikanten Anstieg der Kosten zu rechnen.

In der Schweiz sind die signifikanten Mehrkosten bekannt, eine Erhöhung von CHF 24 auf CHF 61 Millionen. Dagegen ist das Referendum ergriffen worden, am 15. Mai 2022 soll das Volk abstimmen. Auch die unterstellten Menschenrechtsverletzungen sind ein Thema bei der Abstimmung. Wenn die Schweiz den Ausbau von Frontex nicht mitfinanzieren darf, dann sei die Mitgliedschaft bei Schengen gefährdet.

Nach dem in der Schweiz die Kosten pro Jahr bekannt sind, müsste nun auch unsere Regierung die Kosten berechnen können. Wie hoch waren die Kosten bisher und wie hoch sind die Kosten in Zukunft in absoluten Zahlen pro Jahr?
Sabine Monauni: Die Jahresbeiträge Liechtensteins für die Europäische Grenz- und Küstenwache FRONTEX betrugen 2019 CHF 131’100, 2020 CHF 189’600 und 2021 CHF 256’305. Für die kommenden Jahre sind für 2022 rund CHF 400’000 prognostiziert, für 2023 CHF 450’000, für 2024 CHF 500’000 und für 2025 CHF 580’000. Diese Prognosen basieren auf den Lageeinschätzungen zur Migration an den Aussengrenzen von Ende 2021. Durch die Ukraine-Krise und deren Auswirkungen auf den Aussengrenzschutz an den Ostaussengrenzen sowie den damit zusammenhängenden Verfahren müssen die Budgetprognosen vermutlich korrigiert werden.

Welche Auswirkungen hätte ein Nein des schweizerischen Stimmvolkes auf Liechtenstein, wenn dadurch die Schweiz nicht mehr Mitglied bei Schengen wäre?Sabine Monauni: Bei einem Austritt der Schweiz aus dem Schengen/Dublin-System ist zunächst festzuhalten, dass die liechtensteinische Mitgliedschaft rechtlich nicht unmittelbar in Frage gestellt werden würde. Die Assoziierungsprotokolle Liechtensteins zum Schengen- und Dublin-Acquis, welche mit den Schweizer Abkommen zur Teilnahme an Schengen und Dublin verbunden sind, würden bei einem Austritt der Schweiz auch alleine ihre rechtliche Gültigkeit behalten. Ein Austritt der Schweiz aus Schengen und Dublin hätte aber sicherlich weitreichende praktische Konsequenzen für Liechtenstein. So würde zwischen Liechtenstein und der Schweiz eine Schengen Aussengrenze entstehen mit derzeit nicht abschätzbaren Folgen, u.a. in Bezug auf den Waren- und Personenverkehr sowie hinsichtlich bestehender Vereinbarungen im Schengen-Bereich mit der Schweiz und der Kontrolle der Schengen-Aussengrenze zur Schweiz.

Wie hat sich der Verwaltungsrat der Frontex zum Vorwurf der Menschenrechtsverletzungen an der von der Regierung erwähnten Sitzung Ende September geäussert?
Sabine Monauni: 
Seit Sommer 2021 und besonders seit September 2021 werden Vorwürfe von Menschenrechtsver­letzungen intensiv im Rahmen der Verwaltungsratssitzungen behandelt und äusserst kritisch kommentiert. Hinsichtlich der Vorwürfe laufen nationale Strafuntersuchungen in denjenigen Ländern, wo diese begangen worden sein sollen wie auch spezielle Untersuchungsverfahren innerhalb von Frontex durch das Büro des Grundrechtbeauftragten.

Welche Menschenrechtsverletzungen wurden in den Statements der Regierung Liechtensteins aufgeführt?
Sabine Monauni: Liechtenstein hat sich den Statements angeschlossen, welche Menschenrechtsverletzungen verurteilen und eine höchste Priorisierung der Beobachtung der Menschenrechte verlangen. Liechtenstein hat – wie die anderen Vertreter im Verwaltungsrat – keine konkreten Menschenrechts­verletzungen angeführt.

Ob unsere Stimme zu den Vorwürfen der von Liechtenstein mitfinanzierten Menschenrechtsverletzungen gehört wird, weiss ich nicht, erklärte die Regierung im Landtag. Dazu die Frage: Warum wird keine Sanktion – beispielsweise in Form einer Beitragskürzung – vorgenommen, um Gehör zu verschaffen?
Sabine Monauni: Eine Beitragskürzung ist nach Ansicht der Regierung nicht geeignet, um Liechtenstein im Zusammen­hang mit den Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen an den Aussengrenzen Gehör zu verschaffen. Liechtenstein wird sich im Verwaltungsrat weiterhin dafür einsetzen, dass die Grundrechte eingehalten werden. Diese Position wird seitens Liechtenstein gegenüber Frontex konsequent kommuniziert und vertreten.


Kleine Anfrage von Patrick Risch zum Thema: wird Strom aus Kernkraftwerken und Gaswerken auch in Liechtenstein als grün bezeichnet?

Die EU-Kommission hat kürzlich entschieden, dass Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke als klimafreundlich gelten sollen. Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke sollen demnach als nachhaltig qualifiziert werden. Die zuständige EU-Kommissarin führte aus, dass dieser Entscheid nur eine Änderung in der Taxonomie-Verordnung sei, aber zu nichts verpflichte. Die Mitgliedstaaten seien aber völlig frei bei der Wahl ihres Energiemixes. Regierungen und das EU-Parlament haben nun vier Monate Zeit, den Vorschlag zu prüfen.

Wie steht die Regierung zum Vorschlag der EU-Kommission, Strom aus Gas- und Kernkraftwerken als «grünen Strom» anzuerkennen?
Sabine Monauni: Bei der EU-Taxonomie geht es um die Beurteilung der Nachhaltigkeit von Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten, unter anderem in Energieinfrastrukturen. Durch die Anpassung in der Taxonomie-Verordnung sollen Investitionen in Gas- und Kernkraftwerke als Brückentechnologie unter bestimmten Bedingungen und für eine begrenzte Zeit als nachhaltig eingestuft werden. Nach Ansicht der Regierung können Investitionen in Gas- und Kernkraftwerke jedoch in einer ganzheitlichen Betrachtung nicht als nachhaltig angesehen werden.

Hat die Anpassung der Taxonomie-Verordnung einen Einfluss auf die Nachhaltigkeitsziele Liechtensteins?
Sabine Monauni: In Bezug auf die liechtensteinischen Klimaziele stellt die EU-Taxonomie zum heutigen Zeitpunkt kein Messkriterium dar. Daher werden die Ziele dadurch nicht beeinflusst.

Welche Auswirkungen hat diese Anpassung der Taxonomie in Liechtenstein oder in der Wirtschaft?
Sabine Monauni: Die Taxonomie-Verordnung ist für Liechtenstein verbindlich. Aus heutiger Sicht lässt sich noch nicht abschätzen, welche Auswirkungen diese Änderung auf die liechtensteinische Wirtschaft, bzw. die Finanzwirtschaft, haben wird.

Gedenkt die Regierung, den Handel, Verkauf oder Verbrauch von Strom aus nicht erneuerbaren Quellen, Gas- oder Kernkraftwerken in Liechtenstein zu verbieten oder mit einer Nachhaltigkeitsabgabe zu belegen?
Sabine Monauni: Es besteht bisher keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot oder eine Nachhaltigkeitsabgabe. Die Regierung setzt bislang auf die Weiterführung der Förderabgabe auf Strom gemäss Energieeffizienzgesetz, um damit den Ausbau der nachhaltigen Stromproduktion im Inland voranzutreiben.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Frick Peter zum Thema: Petition Elternzeit – die liechtensteinische Lösung

Abgeordneter Peter Frick

Das ist genau das, was vorhin die Abg. Franziska Hoop angesprochen hat. Das heisst, es betrifft diese Petition. Gemäss der Landtagssitzung vom 1. September 2021 hat der Landtag die Petition «Elternzeit – die liechtensteinische Lösung» der Regierung einstimmig überwiesen. Mit dieser Überweisung wurde die Regierung beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2021 einen Vorschlag zur Einführung einer flexiblen und bezahlten Elternzeit in Abstimmung mit der EU-Richtlinie 2019/1158 auf Grundlage der bereits erwähnten Petition auszuarbeiten und in die Vernehmlassung zu schicken. Gemäss den Voten vom September-Landtag 2021 sollte sich die Regierung dem Thema schnell annehmen.

Wie ist der aktuelle Stand im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Vorschlages aufgrund der eingangs erwähnten Petition?
Sabine Monauni: Die Regierung hat für die Umsetzung der sogenannten Work-Life-Balance Richtlinie (EU) 2019/1158 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. In der Arbeitsgruppe ist neben dem Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt (Vorsitz) auch das Ministerium für Gesellschaft und Kultur vertreten. Des Weiteren nehmen mit dem Amt für Volkswirtschaft, dem Amt für Soziale Dienste, dem Amt für Gesundheit, der Stabsstelle EWR und der AHV-IV-FAK-Anstalten die betroffenen Amtsstellen Einsitz. Bei Bedarf können interne und/oder externe Experten beigezogen werden. Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, der Regierung bis spätestens zum 28. Februar 2023 einen Vernehmlassungsbericht vorzulegen. Die Petition «Elternzeit – die liechtensteinische Lösung» wird ebenso wie andere Eingaben für die Ausarbeitung einer umsetzbaren und bestmöglichen Lösung herangezogen.

Wurde bereits eine Arbeitsgruppe gegründet und können bereits erste Erkenntnisse daraus abgeleitet werden?
Sabine Monauni: Die in der Antwort zu Frage 1 erwähnte Regierungsarbeitsgruppe wurde Ende Februar 2022 eingesetzt und wird voraussichtlich im März 2022 ein erstes Mal tagen.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Landtag mit einem Bericht und Antrag rechnen?
Sabine Monauni: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, ist es Aufgabe der Arbeitsgruppe, der Regierung bis spätestens zum 28. Februar 2023 einen Vernehmlassungsbericht vorzulegen. Der entsprechende Bericht und Antrag sollte demzufolge gegen Ende 2023 vorliegen.

Werden gemäss Meinung der Regierung die in der EU-Richtlinie 2019/1158 umzusetzenden gesetzlichen Änderungen bis zum August 2022 umgesetzt werden können?
Sabine Monauni: Nein. Diesbezüglich ist allerdings zu bedenken, dass die Frist vom 2. August 2022 lediglich für die EU-Mitgliedstaaten bindend ist, nicht jedoch für die EWR/EFTA-Staaten. Für die EWR/EFTA-Staaten – und somit auch für Liechtenstein – endet die Umsetzungsfrist mit abgeschlossener Übernahme der Richtlinie (EU) 2019/1158 in das EWR-Abkommen. Dieses Datum ist derzeit noch nicht bekannt, es wird aber sicher nicht vor dem 2. August 2022 liegen.


Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: Keine Ergänzungsbriefmarken der Post AG nach Tariferhöhung ab 1. Januar 2022

FBP – Johannes Kaiser

Die Liechtensteinische Post und auch die Schweizer Post haben mit Beginn dieses Jahres ab dem 1. Januar 2022 die Tarife erhöht: für die B-Post von 85 Rappen auf 90 Rappen sowie für die A-Post von CHF 1 auf CHF 1,10. Das Klientel ist sich beim Staat oder staatsnahen Betrieben die Erhöhung von Gebühren und Tarifen gewohnt und nimmt diese auch hin. Was jedoch nicht nachvollziehbar ist, ist, dass für diese Erhöhung der Posttarife den Kunden keine Ergänzungsmarken – sprich Fünfrappen- und Zehnrappenmarken zum Kauf angeboten werden, um den Bestand von 85-Rappenmarken und Einfrankenmarken entsprechend gemäss der Tariferhöhung zu ergänzen.

Was für die Schweizer Post völlig klar ist – nicht nur ein Kundendienst, sondern dem Kunden keinen Wertschaden von Markenbeständen zu verursachen – ist für die Liechtensteinische Post AG kein Thema. In der Schweiz werden von der Post mit der Tariferhöhung seit dem 1. Januar 2022 Ergänzungsmarken im Wert von 5 Rappen, 10 Rappen und 20 Rappen angeboten.

Von der Liechtensteinischen Post wurden im letzten Jahr – 2021 – für insgesamt CHF 73,65 verschiedene Briefmarken verausgabt, dies sind 37 verschiedene Werte – angefangen von 85 Rappen bis CHF 7,30. Dann werden die Tarife auf den 1. Januar 2022 erhöht und den Kunden keine Ergänzungsmarken für die erhöhten B- und A-Posttarife im Wert von fünf und zehn Rappen verausgabt. Denn all diese Werte, die noch vor wenigen Monaten von der FL-Post herausgegeben wurden, müssen ab dem 1. Januar 2022 mit fünf oder zehn Rappen aufgewertet werden. Aber es werden keine Ergänzungsmarken käuflich verfügbar gemacht.

Sabine Monauni: Einleitend gilt es festzuhalten, dass die Tarifanpassung per 01.01.2022 die erste Anpassung der A-und B-Post Brieftarife seit 2004 darstellt und einer sehr moderaten Preisanpassung entspricht. Die Tarifanpassungen beziehen sich zudem nicht auf das ganze Briefsortiment. So ist ein grosser Teil der sogenannten B-Post Massensendungen preislich unverändert oder maximal 2 Rp. höher. Diese Kategorie stellt mit Abstand die grösste Sendungskategorie dar. Ferner wurden beispielsweise die Preise für eingeschriebene Brief nicht erhöht.

Wie stellt sich die Regierung als Oberaufsicht zu dieser künstlichen Markenentwertung der Liechtensteinischen Post AG, indem sie keine Ergänzungsmarken mit fünf und zehn Rappen ausgibt?
Sabine Monauni: Um die Umstellung durch die Preisanpassung für Privat- und Geschäftskunden einfach zu gestalten, hat die Liechtensteinische Post AG im Dezember 2021 an sämtliche Haushalte und an sämtliche Geschäftskunden kostenlos jeweils 20 Stück 5 Rp. Ergänzungsmarken versendet. Durchschnittlich versendet ein Privathaushalt in der Regel weniger als 10 Briefe pro Jahr, weshalb diese kostenlosen Ergänzungsmarken für die meisten Haushalte ausreichend sind. Für Geschäftskunden, welche über einen grösseren Bestand an Briefmarken verfügten, wurden jeweils individuelle Lösungen vereinbart, um die Verwendung der Briefmarken zu ermöglichen.

Aus Sicht der Regierung konnte mit der kostenlosen Bereitstellung von 5 Rp. Ergänzungsmarken seitens der Liechtensteinischen Post zu Beginn des Jahres 2022 eine pragmatische und zielführende Lösung für die Umsetzung der Tarifanpassungen gefunden werden. Sollte sich herausstellen, dass die Nachfrage nach Ergänzungsmarken wider Erwarten ansteigt, wird die Regierung die Liechtenstei­nische Post auffordern, eine geeignete Lösung zu finden.

Eine künstliche Markenentwertung wird seitens der Liechtensteinischen Post AG verneint. Sämtliche Briefmarken ab dem Jahr 1996 sind weiterhin postgültig und können für den Versand von Briefen und Paketen nahezu uneingeschränkt verwendet werden. So werden täglich bei der Liechtensteini­schen Post AG viele Briefsendung verarbeitet, bei welchen Briefmarken ab Jahrgang 1996 verwendet werden.

Was sind die Überlegungen und Ziele der Schweizer Post, dass sie ihren Kunden proaktiv zur Tariferhöhung ab dem 1. Januar 2022 wie in Liechtenstein fünf, zehn und 20 Rappen-Ergänzungsmarken käuflich anbietet?
Sabine Monauni: Zu den Beweggründen der Schweizerischen Post AG kann die Regierung keine Aussage machen.

Welche Ziele stecken hinter der Planung der Post AG, im 2021 37 verschiedene Markenwerte in den Markt zu werfen, im Wissen, dass es ab dem 1. Januar 2022 eine Tariferhöhung gibt und diese Markenwerte um die Tariferhöhung ergänzt werden müssen – diese fünf- und zehn-Rappen-Werte jedoch in vorausgehender Absicht nicht angeboten werden?
Sabine Monauni: Zum Zeitpunkt der Planung des Jahresprogramms 2021 hatte die Liechtensteinische Post keine Kenntnis von der geplanten Tarifanpassung in der Schweiz. Aus diesem Grund gab es auch keine speziellen Ziele in der Planung, wie vom Fragesteller suggeriert wird.

Die Liechtensteinische Post AG bestimmt das Ausgabeprogramm der Philatelie rund 1 Jahr vor der Umsetzung im Folgejahr. Das Jahresprogramm wird jeweils durch die Regierung genehmigt.

Für das Jahresprogramm 2021 erfolgte die Freigabe durch die Regierung am 5. Februar 2020 und somit rund 16 Monate bevor Informationen zu Tarifanpassungen bekannt wurden. Die Vorberei­tungen für die quartalsweise erscheinenden Briefmarkenausgaben sind sehr umfangreich, weshalb eine lange Vorlaufzeit für die Gestaltung, Planung und Ausgabe notwendig ist.

Die Liechtensteinische Post AG wurde seitens der Schweizerischen Post AG über die Tarifanpas­sungen Mitte August 2021 informiert. Die Liechtensteinische Post AG hat daraufhin die Regierung in einem Schreiben vom 31. August 2021 um die Genehmigung der gleichen Tarifanpassungen für Liechtenstein per 01.01.2022 ersucht. Dies um ein Preisgefälle zwischen dem Schweizer und Liechtensteiner Markt zu verhindern. Diese Genehmigung wurde in der Regierungssitzung vom 14. September 2021 erteilt.

Das gesamte Jahresprogramm mit 37 Briefmarken wird in der Regel nur von Briefmarkensammlern bezogen. Der verwendete Nominalwert der Briefmarken richtet sich einerseits nach den gültigen Brieftarifen, andererseits wird auf die Gesamtkosten der Jahresausgabe geachtet. Der Kauf einer Jahresausgabe begründet sich in der Sammelleidenschaft und nicht im Anspruch diese zu einem späteren Zeitpunkt gegen andere Briefmarken umzutauschen oder damit Briefe zu versenden. Wenn letzteres im Vordergrund stünde, würden lediglich Briefmarken mit den gängigen Nominalwerten nachgefragt. Lediglich 8 der 37 Briefmarken waren in 2021 sogenannte Dauermarken oder selbstklebende Briefmarken, welche von Kunden für die Frankatur verwendet werden.

Nach den «Allgemeinen Geschäftsbedingungen ‹Philatelie Liechtenstein› der Liechtensteinischen Post AG» vom Februar 2020 heisst es unter 8.2 Umtausch: «Weitere Umtausche sind nicht möglich. Bei einer Tarifanpassung durch die Post gibt es eine Ergänzungsbriefmarke, die den fehlenden Wert der Nominale ausgleicht.» Die Post AG kommt dieser Geschäftsbedingung nicht nach.
Sabine Monauni: Aus Sicht der Liechtensteinischen Post wurden Ergänzungsmarken den AGB entsprechend zur Verfügung gestellt. Mit dem Versand von 410’000 kostenlosen 5 Rp. Ergänzungsmarken wurde für Anfang 2022 eine Übergangslösung für Privat- und Geschäftskunden umgesetzt. Somit verfügte jeder Haushalt und jedes Unternehmen über eine unkomplizierte und kostenlose Lösung für den Versand der ersten Briefsendungen im neuen Jahr.

Mit der Umsetzung der Tarifanpassungen gab es im Januar 2022 verschiedene Anfragen von Privat- und Geschäftskunden für weitere Ergänzungsmarken. Jede Anfrage wurde behandelt und Lösungen angeboten, um die Verwendung bestehender Briefmarken sicherzustellen. Beispielsweise durch Rücknahme von nachweislich gekauften ganzen Briefmarkenbögen, durch kostenlose Abgabe von weiteren Ergänzungsmarken oder durch einen unkomplizierten Versand von bereits frankierten Briefcouverts. Mittlerweile gibt es kaum Anfragen zu weiteren Ergänzungsmarken.

Wird die Regierung die Einhaltung dieser Geschäftsbedingung von 8.2 anmahnen und die Implementierung einfordern? Wenn ja – bis wann?
Sabine Monauni: Die Regierung verweist auf die Ausführungen zur Frage 1.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Wohlwend Mario zum Thema: Medienförderung

Abgeordneter Mario Wohlwend

Im September-Landtag 2021 habe ich eine Kleine Anfrage zu diesem Thema gestellt, weil der ehemalige Medienminister im November 2020 eine baldige Veröffentlichung in Aussicht stellte. Ich wurde von der aktuellen Medienministerin mit den Worten vertröstet: «Das aktuelle System der Medienförderung wird derzeit überprüft. Ein konkreter Zeitplan für einen Vernehmlassungsbericht liegt noch nicht vor.» Im Dezember-Landtag 2021 hat der Abg. Herbert Elkuch eine Kleine Anfrage zum Thema «Dokumentationslücke in der Medienkommission» gestellt. Es wurde ausgeführt, dass die von der Regierung beauftragte Finanzkontrolle der Ansicht war, dass die Kriterien für die Ausrichtung der Medienförderung klarer zu definieren wären und die Berechnungsinstrumente verbessert werden müssen, um so nachvollziehbare Förderungen zu gewährleisten. Die Qualität und Vielfalt der Medienberichterstattung mit Printmedien, TV, Radio und Online-Nachrichtenangeboten ist für die Meinungsbildung essenziell. Aus diesem Grund hat der Schweizer Bundesrat und das Parlament, am 13. Februar 2022, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien empfohlen, welches allerdings vom Stimmvolk abgelehnt wurde.

Wann wird unser Landtag mit dem dringend notwendigen Bericht und Antrag «Medienförderung» begrüsst?
Sabine Monauni: In den vergangenen Monaten wurden die Bedürfnisse im Bereich Medienförderung abgeklärt, mögliche Anpassungen evaluiert und die Vernehmlassungsvorlage weiter ausgearbeitet. Festzuhalten ist, dass sich gemäss der Studie der Universität Freiburg (Schweiz, 2019) keine grundsätzliche Anpassung des Medienförderungssystems aufdrängt. Im Fokus stehen punktuelle Anpassungen der Förderinstrumente. Ziel der Medienförderung bleibt die Erhaltung der Meinungsvielfalt, der Steigerung der journalistisch-redaktionellen Qualität sowie der Erleichterung der Verbreitung von meinungsbildenden Medien in Liechtenstein. Die Regierung wird voraussichtlich in den kommenden Wochen den Vernehmlassungsbericht zur Revision des Medienförderungsgesetzes verabschieden. Der Landtag wird sich voraussichtlich im Herbst mit der Vorlage befassen können.

Ist das interne Handbuch für die Einführung des heute zu wählenden Mitglieds fertiggestellt?
Sabine Monauni: Ja, die Medienkommission hat das Handbuch überarbeitet und genehmigt.

Kann uns die Regierung bestätigen, dass die Medienkommission die Erarbeitung des Kriterienkatalogs für die Beurteilung und die Berechnungsinstrumente im Januar 2022 abgeschlossen hat?
Sabine Monauni: Ja, die Medienkommission hat einen Kriterienkatalog ausgearbeitet und genehmigt.

Ist es gewährleistet, dass die neuen und zeitgemässen Vergaben der Förderungen im Jahr 2022 ordnungsgemäss angewendet werden können?
Sabine Monauni: Die Durchführung des rechtmässigen Vergabeverfahrens obliegt der Verantwortung der Medienkommission.

Wird sich unsere Regierung analog des Schweizer Bundesrats auch zugunsten der Medien einsetzen?
Sabine Monauni: Das geltende Medienförderungsgesetz beinhaltet sowohl eine direkte als auch indirekte Medienförderung und geht damit weit über die Medienförderung in der Schweiz hinaus. Festzuhalten ist, dass die vom Landtag gesprochenen Budgetmittel in den vergangenen Jahren nicht vollständig ausgeschöpft wurden.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Kaufmann Manfred zum Thema: Milchhof – wie weiter?

Manfred Kaufmann

Mitte Februar 2022 wurde in den Landeszeitungen über die gravierenden finanziellen Probleme im Zusammenhang mit dem Betrieb des Milchhofs berichtet. In den letzten Jahren wurde die Betriebsstätte unter hohen finanziellen Aufwendungen in Höhe von CHF 23 Mio. stark ausgebaut.

Wo sahen die Verantwortlichen das Marktpotenzial zur Begründung dieser hohen Investition in den Ausbau der Betriebsstätte?
Sabine Monauni: Diese Frage betrifft die Verantwortlichen des Liechtensteiner Milchverbandes und der Milchhof AG und kann nicht von der Regierung beantwortet werden. Es handelt sich um privatwirtschaftliche Unternehmen, an denen das Land nicht beteiligt ist. Entsprechend kommt auch das ÖUSG nicht zur Anwendung.

Wurden hierfür entsprechende Marktanalysen und Empfehlungen eingeholt?
Sabine Monauni: Die Regierung geht davon aus, dass die Investitionen sorgfältig getätigt wurden, hat aber über die privatwirtschaftlichen Tätigkeiten der Milchhof AG keine Kenntnisse.

Wurde der Ausbau auch mit staatlichen Geldern unterstützt? Wenn ja, in welcher Höhe und wie sind sie gesichert oder sind diese Einlagen gefährdet?
Sabine Monauni: Die Betriebsstätte der Milchhof AG wurde nicht mit staatlichen Geldern unterstützt. Auf Grundlage des Milchmarktordnungsgesetzes und im Rahmen der Vorwärtsintegration wurden aber die Entwick­lung und der Ausbau der Milchverarbeitungsstrukturen gefördert. Das Ziel war es, wettbewerbsfähi­ge Milchverarbeitungsstrukturen zur Sicherung der Produktionskapazitäten zu erreichen.

Diese staatliche Förderung beinhaltete Projektfinanzierungen, Investitionshilfen, Infrastrukturbei­träge, Verarbeitungsprämien und Absatzförderungen. Die Mittel wurden mittels Verpflichtungskre­dite in drei Phasen von 2005 bis 2015 ausbezahlt und betrugen rund CHF 12 Mio. Der Löwenanteil der Zahlungen ging an den Liechtensteiner Milchverband und ab 2010 an die Milchhof AG. Weitere Zahlungen gingen an kleinere Milchverarbeiter und an die Koordination der Vorwärtsintegration Milchwirtschaft.

Liegt eine Sanierungsstrategie vor?
Sabine Monauni: Die Regierung hat keine Kenntnisse über eine Sanierungsstrategie der Milchhof AG.


Kleine Anfrage der Abgeordneten Haldner-Schierscher Manuela zum Thema: Motocrossplatz in Triesen und die Emissionsbelastung

Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher

Durch den Betrieb des Motocrossgeländes Hälos, Triesen, das Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 20 Uhr, samstags von 10 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr geöffnet hat, fühlen sich Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm- und Abgasemissionen stark belastet. Der Platz befindet sich am südlichen Ortsrand zwischen Rheindamm und Landstrasse, je nach Wind- und Wetterlage bedeuten die Immissionen für die Anwohner/-innen etwas mehr oder weniger, dennoch eine ständige Einschränkung der Lebensqualität.

Wurden und werden beim Motocrossplatz in Triesen Messungen bezüglich Lärm und Luftschadstoffen durchgeführt? Wenn ja, wurden dabei die Grenzwertbestimmungen bezüglich Lärmschutz- und Luftreinhalteverordnungen eingehalten? Wenn nein, was sind die Konsequenzen daraus?
Sabine Monauni: Das Amt für Umwelt führte im Jahr 2009 und 2013 Lärmmessungen sowie eine lärmrechtliche Beurteilung durch. Im Ergebnis konnten die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden. Da die Motorräder seit dem Jahr 2013 aufgrund der strengeren Reglementierungen leiser geworden sind und die Anlage heute etwa im gleichen Rahmen benutzt wird wie im Jahr 2013, ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte auch heute eingehalten sind.

Luftschadstoffmessungen wurden keine durchgeführt. Im Verhältnis zum Schadstoffausstoss des Verkehrs auf der nahegelegenen Landstrasse ist der Schadstoffausstoss auf der Motocrossanlage geringfügig. Daher ist davon auszugehen, dass letzterer zu keiner Mehrbelastung an verkehrsbeding­ten Luftschadstoffen in benachbarten Wohngebieten führt.

Wenn ja, sind dennoch Massnahmen angedacht, welche die negativen Auswirkungen der Emissionen auf die Anwohnerinnen und Anwohner reduzieren würden?
Sabine Monauni: Die Zulassungsbedingungen für Motorräder insb. auch betreffend Lärmemissionen werden schrittweise strenger. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Lärmpegel der Motorräder künftig weiter abnehmen. Aus Sicht des Umweltschutzgesetzes sind keine weiteren Massnahmen angezeigt.


Kleine Anfrage der Abgeordneten Hoop Franziska zum Thema: Vereinbarkeit Familie und Beruf

Franziska Hoop

Im Regierungsprogramm 2021-2025 betont die Regierung, dass die Förderung der Verein-barkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen ist und die entsprechenden Rahmen-bedingungen koordiniert und optimiert werden sollen. Zu diesen Rahmenbedingungen ge-hört auch die Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für El-tern und pflegenden Angehörigen. Gemäss dieser Richtlinie, welche einen grossen Umset-zungsspielraum erlaubt, sind die EU-Mitgliedsaaten verpflichtet, die Rechts- und Verwal-tungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, bis zum 2. Au-gust 2022 in Kraft zu setzen. Zudem liegt der Regierung eine Petition der IG Elternzeit vor, welche der Landtag letzten Herbst an sie überwiesen hatte.

Welche Massnahmen hat die Regierung bereits hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 getroffen?
Sabine Monauni: Die Regierung hat für die Umsetzung der sogenannten Work-Life-Balance Richtlinie (EU) 2019/1158 eine Arbeitsgruppe eingesetzt. In der Arbeitsgruppe ist neben dem Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt (Vorsitz) auch das Ministerium für Gesellschaft und Kultur vertreten. Des Weiteren nehmen mit dem Amt für Volkswirtschaft, dem Amt für Soziale Dienste, dem Amt für Gesundheit, der Stabsstelle EWR und der AHV-IV-FAK-Anstalten die betroffenen Amtsstellen Einsitz. Bei Bedarf können interne und/oder externe Experten beigezogen werden. Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, der Regierung bis spätestens zum 28. Februar 2023 einen Vernehmlassungsbericht vorzulegen.

Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 aus? Ist es realistisch, dass die Richtlinie bis zum 2. August 2022 umgesetzt wird?
Sabine Monauni: Anders als es in den Medien dargestellt wurde, ist die Frist vom 2. August 2022 für die EU-Mitgliedstaaten bindend, jedoch nicht für die EWR/EFTA-Staaten. Für die EWR/EFTA-Staaten – und somit auch für Liechtenstein – endet die Umsetzungsfrist mit abgeschlossener Übernahme der Richtlinie (EU) 2019/1158 in das EWR-Abkommen. Dieses Datum ist derzeit noch nicht bekannt, es wird aber sicher nicht vor dem 2. August 2022 liegen.

Wie gedenkt die Regierung zum heutigen Stand, den durch die Richtlinie sehr grossen Umsetzungsspielraum zu nutzen?
Sabine Monauni: Mit der Beantwortung der Frage, wie der Umsetzungsspielraum, den die Richtlinie (EU) 2019/1158 unter anderem mit Blick auf die Bezahlung oder Vergütung des Elternurlaubs gewährt, genutzt werden soll, wird sich die Regierungsarbeitsgruppe in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen. Der Arbeit dieser Gruppe kann und soll an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden.

Inwieweit werden die diverse Interessensgruppen wie mögliche Elternvertretungen, der LANV, der LIHK und auch die Wirtschaftskammer vor der Vernehmlassung eingebunden, um eine breitakzeptierte und auch für alle umsetzbare Lösung zu finden?
Sabine Monauni: Wie in der Antwort zu Frage 1 festgehalten, kann die Regierungsarbeitsgruppe interne und/oder externe Experten, zu welchen die in der Fragestellung genannten Gruppierungen und Institutionen zu zählen sind, bei Bedarf hinzuziehen.


Kleine Anfrage des Abgeordneten Rehak Thomas zum Thema: Wertzeichen der Post

Abgeordneter Thomas Rehak

Wo ja bereits Johannes Kaiser eine Kleine Anfrage dazu gestellt hat. Gemäss dem Postgesetz Art. 23 Abs. 7 muss die Post Postwertzeichen ausschliesslich als auf den Postsendungen angebrachte Frankatur in Zahlung nehmen. Demnach ist die Post gesetzlich verpflichtet, FL-Marken als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Durch die neuerlich erfolgte Tarifanpassung sind die Frankaturen der alten 85-Rappen- und Einfrankenbriefmarken nicht mehr ausreichend, um zum Beispiel einen Brief zu frankieren.

Gemäss dem Postgesetz muss die Post gültige FL-Briefmarken als Zahlungsmittel für alle Postsendungen ins In- und Ausland akzeptieren. Ist dies für alle Postsendungen, zum Beispiel auch für Auslandpakete, gewährleistet? Falls nicht, weshalb wäre das dann kein Gesetzesverstoss?
Sabine Monauni: Mit der in der Frageeinleitung erwähnten Bestimmung im Postgesetz wollte der Gesetzgeber klar­stellen, dass die Post Briefmarken nicht als allgemeines Zahlungsmittel annehmen muss. Sie muss diese lediglich als Frankatur auf Postsendungen in Zahlung nehmen. Dies ist selbstredend nur dann umsetzbar, wenn dies auch technisch möglich und vorgesehen ist.

Die Liechtensteinische Post AG akzeptiert postgültige Briefmarken ab Jahrgang 1996 für nahezu alle Postsendungen. Aktuell besteht lediglich eine einzige Einschränkung bei der Verwendung von Briefmarken bei Paketsendungen ins Ausland, was sich mit systembedingten speziellen Anforde­rungen im Auslandsversand von Paketen begründet.

Die Liechtensteinische Post AG ist für verschiedene postalische Dienstleistungen auf die Systeme und Prozesse ihrer Partner angewiesen, allen voran auf diese der Schweizerischen Post AG. Für Auslands­pakete ist in den Systemen der Schweizerischen Post AG keine sogenannte Vorfrankatur (d.h. Franka­tur mit Briefmarken) vorgesehen.

Im 2021 war von insgesamt 10.6 Millionen aufgegebenen Brief- und Paketsendungen bei lediglich 658 Auslandspaketen eine Verwendung von Briefmarken nicht möglich. Dies entspricht einer Quote von 0.006% aller aufgegebenen Sendungen.

Bis wann wird die FL-Post Differenzwertzeichen herausgeben, mit denen bestehende Postwertzeichen auf die gültigen Tarife frankiert werden können? Wie begründet die Post ihr Handeln, für den Fall, dass nicht geplant ist, Wertzeichen mit tiefer Frankatur herauszugeben?
Sabine Monauni: Aktuell kann nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern Ergänzungsmarken nachproduziert werden müssen. Mittlerweile gibt es kaum Anfragen zu weiteren Ergänzungsmarken. Die Liechten­steinische Post AG beobachtet die Situation bezüglich des Bedarfs an Ergänzungsmarken sehr genau und entscheidet situativ über das weitere Vorgehen.


Kleine Anfrage der Abgeordneten Haldner-Schierscher Manuela zum Thema: Luftqualität und die neuen Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO

Abgeordnete Manuela Haldner-Schierscher

Die WHO hat 2021 aufgrund neuer Erkenntnisse die Grenzwertempfehlungen zu den Luftschadstoffen massiv nach unten korrigiert. Dass geringe Konzentrationen von Luftschadstoffen, weit unter bisherigen Richtwerten, bereits schwerwiegende Gesundheitseffekte auslösen können und dass sich die negativen Folgen der Luftverschmutzung bei noch niedrigeren Konzentrationen zeigen als bisher angenommen, hat die WHO veranlasst, neue Leitlinien zur Luftqualität vorzulegen.

Der WHO-Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt neu bei zehn Mikrogramm pro Kubikmeter. Wie hoch ist dieser Grenzwert aktuell in Liechtenstein?
Sabine Monauni: Der Jahresmittel-Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt nach Liechtensteiner Luftreinhalteverordnung bei 30 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Die WHO-Empfehlung für Feinstaub PM2,5 liegt bei fünf Mikrogramm pro Kubikmeter. Auch hier die Frage nach dem Grenzwert in Liechtenstein?
Sabine Monauni: Der Jahresmittel-Immissionsgrenzwert für Schwebestaub (PM2.5) liegt nach Liechtensteiner Luftreinhalteverordnung bei 10 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Neu ist die WHO-Empfehlung für Feinstaub PM10 bei 15 Mikrogramm pro Kubikmeter. Weitere Frage: Der Grenzwert in Liechtenstein?
Sabine Monauni: Der Jahresmittel-Immissionsgrenzwert für Schwebestaub (PM10) liegt nach Liechtensteiner Luftreinhalteverordnung bei 20 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Sollten Liechtensteins Grenzwerte über denen der WHO liegen, plant die Regierung, die Grenzwerte zu senken und diese an die der WHO anzulehnen?
Sabine Monauni: Rezeptionsgrundlage für das Liechtensteiner Umweltschutzgesetz und die Liechtensteiner Luftreinhalteverordnung sind die entsprechenden Schweizer Erlasse. Eine allfällige Anpassung der Grenzwerte wird daher in enger Zusammenarbeit mit der Schweiz angegangen. Zurzeit wird durch die Schweizer Eidgenössische Kommission für Lufthygiene eine Empfehlung erarbeitet, wie die Grenzwerte der WHO in der Luftreinhalteverordnung berücksichtigt werden sollten.

Welche Massnahmen plant die Regierung zur Verbesserung der Luftqualität, um ein gesundheitsverträgliches Niveau zu erreichen und um die negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Ökosysteme einzudämmen?
Sabine Monauni: Um Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen zu schützen, werden die Emissionsbegrenzungen der Luftreinhalteverordnung laufend dem Stand der Technik angepasst. So wurden beispielsweise die Feststoff-Emissionsgrenzwerte für Holzfeuerungen in der Revision vom Dezember 2020 angepasst und in der Revision vom Dezember 2021 die emissionsarme Ausbringung von flüssigem Hofdünger im Talraum ab Januar 2023 eingeführt.