Naturkatastrophen-V­orsorge in Liechtenstein

Regierung verabschiedet Interpellationsbeantwortung der VU

 

Vaduz (ots) – Aus Anlass des katastrophalen Hochwassers vom Juli 2021 in Deutschland reichten die Abgeordneten Günter Vogt, Peter Frick, Walter Frick, Thomas Vogt, Norma Heidegger, Dagmar Bühler-Nigsch, Mario Wohlwend, Gunilla Marxer-Kranz, Dietmar Lampert und Manfred Kaufmann am 29. September 2021 eine Interpellation betreffend die Natur katastrophenvorsorge in Liechtenstein ein.

 

Im Rahmen der Interpellation wurde die Regierung eingeladen, 25 Fragen zur Naturkatastrophenvorsorge in Liechtenstein zu beantworten. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. Februar 2022, die Beantwortung der Interpellation zu Handen des Landtages verabschiedet.

In ihrer Beantwortung hält die Regierung fest, dass Liechtenstein bei der Abwehr von häufigen, wiederkehrenden Ereignissen gut aufgestellt ist. Dennoch zeigt die Regierung in ihrer Beantwortung die für Liechtenstein massgebenden Handlungsfelder auf, nämlich die fortlaufende Optimierung der getroffenen Massnahmen im Bereich der Prävention und Vorsorge, um die Eintretenswahrscheinlichkeiten von ausserordentlichen Lagen resp. Naturkatastrophen klein zu halten. Hierzu sieht das Regierungsprogramm 2021 – 2025 bereits diverse Projekte in den Bereichen Raum, Umwelt und Sicherheit vor, um den hohen Schutzstandard aufrechtzuerhalten. Als Beispiel hierfür wird auf die vor Kurzem angelaufene Sanierung der bald 150-jährigen Rheindämme hingewiesen.

Die Regierung hält abschliessend fest, dass es sich beim Schutz vor Naturgefahren um eine Verbundaufgabe handelt. Sowohl die öffentliche Hand und die Privatwirtschaft als auch der einzelne Bürger haben ihren Beitrag beim Schutz vor Naturkatastrophen zu leisten. Gerade im Bereich der Naturgefahren ist jedoch die Gewährleistung einer absoluten Sicherheit auch mit noch so einer perfekten Prävention nicht möglich. Bei der Absicherung von nicht vermeidbaren Schäden hat auch der Bürger Vorsorge zu treffen, indem er sein Eigentum gegen Elementarschäden versichert.