COVID-19: Regierung hebt Massnahmen weitgehend auf

Die Regierung informierte über weitreichende Lockerungen und Aufhebung von Corona-Massnahmen anlässlich der Medienkonferenz heute Mittwoch in Vaduz. Foto: IKR 

Der Alltag kehrt langsam zurück 

Vaduz (ots) – Die Regierung hebt die geltenden Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per morgen Donnerstag, 17. Februar weitgehend auf. Für den Besuch von Veranstaltungen oder Gastronomieeinrichtungen ist künftig kein Impf- oder Genesungszertifikat mehr notwendig. Die Maskenpflicht wird künftig nur noch im Öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheits- und Pflegeinstitutionen gelten. Diese ab sofort geltenden Massnahmen gaben Regierungschef Daniel Risch, Bildungsministerin Dominique Hasler und Gesundheitsminister Manuel Frick heute im Rahmen einer Medienorientierung in Vaduz bekannt.

Auch wenn die Pandemie damit nicht als beendet angesehen werden kann, kommt Liechtenstein damit in eine Phase mit deutlich weniger Einschränkungen.

Trotz dem hohen epidemiologischen Geschehen – aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz hochgerechnet auf 100’000 Einwohner bei 1’862 – erachtet die Regierung eine Einleitung von Lockerungsschritten als gerechtfertigt. Die Lage in den Spitälern ist stabil, die Belastung der Intensivstationen durch Covid-19-Patienten nimmt langsam ab. Aktuell sind die Intensivstationen in der Schweiz zu 72.2 Prozent ausgelastet, 22.2 Prozent der Intensivbetten sind durch Covid-Patienten belegt.

In Liechtenstein sind derzeit vier Personen hospitalisiert. Die Annahme, dass die hochansteckende Omikron-Variante in einer grossteils immunisierten Bevölkerung für weniger schwere Krankheitsverläufe sorgt und so trotz hoher Ansteckungszahlen keine Überlastung des Gesundheitswesens mehr zu befürchten ist, bestätigt sich zunehmend.

Zertifikatspflicht wird aufgehoben

Die Regierung hebt die Zertifikatspflicht und die Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung von Schutzkonzepten per Donnerstag, 17. Februar auf. Damit können

Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen wieder unabhängig vom Impf- oder Genesungsstatus besucht werden und es sind keine Vorgaben wie die Sitzpflicht bei Konsumation oder Abstände zwischen den Gästegruppen zu beachten. Auch die Teilnahme an privaten und öffentlichen Veranstaltungen ist wieder ohne Covid-19-Zertifikat möglich.

Die Ausstellung der europaweit anerkannten Zertifikate wird weiterhin erfolgen, da diese vor allem für den internationalen Reiseverkehr voraussichtlich weiterhin benötigt werden. Weil die Teilnahme am öffentlichen Leben nun nicht mehr an ein Zertifikat gebunden ist, werden für Personen, die sich vorübergehend in Liechtenstein aufhalten, künftig keine Zertifikate mehr aufgrund ausländischer Impf- und Genesungsnachweise ausgestellt. Ebenso werden keine Zertifikate mehr aufgrund von Antikörpertests ausgestellt, weil diese in Liechtenstein und der Schweiz keine Anwendung mehr finden und international nicht gültig sind.

Maskenpflicht eingeschränkt

Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird aufgehoben. Zukünftig müssen also in den meisten Alltagsbereichen wie Supermärkten, Geschäften und Behörden keine Masken mehr getragen werden. Aufrechterhalten wird die Maskenpflicht ab 12 Jahren hingegen bis Ende März im Öffentlichen Verkehr sowie in Institutionen des Gesundheits- und Pflegewesens. Zudem bietet das Tragen einer Gesichtsmaske an allen Orten, an denen viele Menschen aufeinandertreffen und der Abstand nicht eingehalten werden kann, weiterhin einen guten Schutz.

Am Arbeitsplatz gilt ebenfalls keine generelle Maskenpflicht mehr. Arbeitgeber haben aber unabhängig von Covid-19 die Pflicht, mit geeigneten Massnahmen den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden sicherzustellen. Die Home-Office-Empfehlung der Regierung ist aufgehoben. Das Angebot der kostenlosen Teilnahme an Betriebstests besteht bis Ende April.

Isolation wird aufrechterhalten

Die in der Marktplatzgarage durchgeführten PCR-Tests werden im Sinne der Verlässlichkeit unter bestimmten Bedingungen weiterhin vom Land übernommen, beispielsweise für symptomatische Personen sowie für Kinder vor dem 16.

Geburtstag. Die Isolation von mindestens fünf Tagen bei einem positiven Covid-19-Testresultat gilt bis Ende März unverändert. Eine Beendigung der Isolation ist erst 48 Stunden nach dem Abklingen der Symptome möglich.

Normalität kehrt in die Schulen zurück

In Folge der gesamtgesellschaftlichen Lockerungen wird auch an den Schulen ab Donnerstag wieder weitestgehend Normalität einkehren. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehr- und weitere Schulpersonal fällt weg. Auch das Eskalationsmodell und die damit einhergehenden Einschränkungen werden ausgesetzt. Nach wie vor werden die Schulen auf die Umsetzung der Hygienemassnahmen und auf ein regelmässiges Lüften achten. Die freiwilligen Spucktests werden noch bis zu den Osterferien angeboten. Die Schulen stellen dem Schulpersonal sowie jenen Schülerinnen und Schülern, welche eine Maske tragen möchten, weiterhin Schutzmasken zur Verfügung.