Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts

 

Vaduz (ots) – Am 8. Februar 2022 hat die Regierung den Bericht und Antrag zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) sowie weiterer Gesetze verabschiedet.

Die Vorlage dient vor allem der Präzisierung und Vereinfachung einzelner Bestimmungen sowie der Beseitigung von Gesetzeslücken und Rechtsunklarheiten bei der praktischen Anwendung des PGR.

So werden beispielsweise die Bestimmungen über die Gläubigeraufrufe (Schuldenrufe) vereinfacht und Regelungen in Bezug auf die Verpfändung von Inhaberaktien sowie eine absolute Verjährungsfrist im Bereich der Haftung von Organen eingeführt. Zudem werden Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Bestimmung des Aufbewahrungsortes für Geschäftsunterlagen und bei der Eintragung von Treuhänderschaften im Handelsregister beseitigt.

Ausserdem wird mit der Vorlage bestimmten praktischen Bedürfnissen bei der Anwendung des PGR entsprochen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit zur Abhaltung von Versammlungen des obersten Organs und anderer Organe ohne physische Anwesenheit der Teilnehmenden auch ausserhalb des Gesetzes über die Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Der Bericht und Antrag soll im März in erster Lesung vom Landtag behandelt werden.