COVID-19: 2G-Regel und besondere Schutzmassnahmen verlängert

Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Dienstag angekündigt, dass die aktuell geltenden Massnahmen betreffend Zugangsbeschränkungen (2G) und die weiteren Vorgaben für Gastronomie-, Kultur- und Freizeitbetriebe sowie für Veranstaltungen bis Ende Februar verlängert werden sollen. Dieser Entscheid wurde am Donnerstag, 20. Januar in der Covid-19-Verordnung umgesetzt.

Die ursprünglich bis zum 24. Januar 2022 geltende Befristung der 2G-Regel und der besonderen Schutzmassnahmen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sowie für öffentliche und private Veranstaltungen wurde bis zum 28.

Februar 2022 verlängert. Weiterhin gilt auch die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Verkehrsmitteln für Personen ab sechs Jahren.

Vorbehalten bleiben die speziellen Bestimmungen für den Schulbereich, welche die Regierung diese Woche kommuniziert hat.

Die aktuelle Situation mit den rekordhohen Fallzahlen sowie die weiterhin angespannte Lage in den Schweizer Spitälern erlaubt keine Aufhebung der derzeitigen Beschränkungen. Die Regierung überprüft weiterhin laufend die Entwicklung der Pandemie und schliesst aus heutiger Sicht weder eine frühere Lockerung noch eine mögliche Verschärfung einzelner Massnahmen aus.

Die Regierung folgt per Ende Januar ausserdem der Schweizer Lösung betreffend die Gültigkeit aller Impfzertifikate. Diese sind im Einklang mit der EU-weiten Regelung künftig statt 365 noch 270 Tage gültig. Auch die Genesenenzertifikate sind künftig noch 270 Tage gültig.

Gerade aufgrund der dominanten Omikron-Variante sind Auffrischimpfungen wichtig, um sich insbesondere vor schweren Verläufen und Hospitalisierung zu schützen.

Anmeldungen

sind jederzeit auf http://www.impfung.li für alle Personen möglich, die vor mindestens vier Monaten zweitgeimpft worden sind. Vor dem Hintergrund der angepassten Impfempfehlungen werden Auffrischimpfungen in naher Zukunft auch für 12- bis 15-Jährige möglich sein. Die Regierung wird darüber zu gegebener Zeit informieren.