Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

Franziska Frick, Amt für Statistik, Regierungsrat Manuel Frick und Andrea Scheller, Leiterin Amt für Statistik informierten über die Gesundheitsbefragung 2022 in Liechtenstein

In diesem Jahr führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren für Aufenthaltsbewilligungen durch. Für die Teilnahme an der ersten Auslosungsrunde können sich Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates bis am Montag, 28. Februar 2022 bewerben.

2022 führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren durch, in denen mindestens 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das Auslosungsverfahren besteht jeweils aus einer Vor- und einer Schlussauslosung.

Die erste Vorauslosung findet am 11. März 2022 statt. Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 2022 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Im Rahmen der Vorauslosung werden mindestens 28 erwerbstätige und 8 nichterwerbstätige Personen ermittelt, die alle Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind: EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Gesuchs-formulars und rechtzeitige Gebühreneinzahlung. Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Einzahlung bei der Liechtensteinischen Landesbank massgebend. Die Ausgelosten haben dann die Möglichkeit, am 6. Mai 2022 an der Schlussauslosung teilzunehmen.

Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem EWR muss Liechtenstein die Hälfte der Aufenthaltsbewilligungen in einem Verfahren erteilen, das allen Bewerbern Chancengleichheit gewährt. Liechtenstein stellt dies durch eine Auslosung sicher. Weitere Informationen zum Auslosungsverfahren sind auf der Homepage des Ausländer- und Passamtes abrufbar: http://www.apa.llv.li