Verordnung über die fachliche Eignung im Gastgewerbe

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die fachliche Eignung im Gastgewerbe genehmigt.

Die Verordnung regelt den Nachweis der zur Führung eines Gastgewerbebetriebes erforderlichen fachlichen Eignung, die Organisation und Durchführung der Prüfung für das Gastgewerbe sowie die Bewertung der Prüfungsleistungen. Mit der Abänderung wird zum einen das Prüfungsfach Rechtskunde weiter konkretisiert und zum anderen werden die Anforderungen zum Prüfungserfolg neu geregelt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.