Vaduz – Ab dem Wintersemester 2022/2023 wird die wissenschaftliche Weiterqualifizierung von Absolventinnen und Absolventen einschlägiger juristischer Masterstudiengänge und gleichwertiger anderer Hochschulstudien im Bereich der Finanzdienstleistungen im Rahmen eines Doktorats der Rechtswissenschaften an der Universität Liechtenstein möglich sein.
Die Regierung hat am Dienstag, 14. Dezember 2021, die Einführung des Doktoratsstudiengangs «Recht der Finanzdienstleistungen» bewilligt. Zuvor sprach in einem umfangreichen Akkreditierungsverfahren die Evaluationsagentur Baden-Württemberg (evalag) in ihrem positiven Gutachten die Empfehlung für die Einführung des Doktoratsstudiengangs aus.
Alexandra Butterstein, Leiterin des Instituts für Wirtschaftsrecht, freut sich über den Entscheid der Regierung und sieht die Einführung des Doktoratsstudiengangs als wichtigen Schritt für den Rechtsstandort Liechtenstein, um die Ergebnisse aktueller Fragestellungen der wissenschaftlichen Nachwuchskräfte im Bereich der Finanzdienstleistungen für die Praxis nutzbar zu machen. Weiters ist «der Doktoratsstudiengang ein zentraler strategischer Baustein auf dem Weg zu einer erfolgreichen Positionierung der Business Law School an der Universität Liechtenstein».
Stefan Seidel, Prorektor für Akademische Entwicklung, betont, dass «der Doktoratsstudiengang neue Perspektiven erschliesst, die Universität Liechtenstein im internationalen wissenschaftlichen Umfeld noch stärker zu etablieren um grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten».
Rektor Markus Jäger dankt dem Universitätsrat für die Initiative, dem ehemaligen Institutsleiter und heutigen Gastprofessor Francesco Schurr für die Begleitung des Prozesses sowie der Regierung für den wegweisenden Entscheid. Er betont die Bedeutung für die Universität und deren zukünftige Ausrichtung, da das Doktorat vor allem auch eine hervorragende Grundlage mit Blick auf weitere Kooperationen der Universität Liechtenstein im Bereich der Rechtswissenschaften bietet.