Landesspital: Bauleitung beim Neubau des Landesspitals

Regierungsrat Manuel Frick hatte in der Dezember-Session des Landtagsmehrere Kleine Anfragen zu beantworten.

Kleine Anfrage des Abg. Herbert Elkuch  in der Dezember-Landtagssitzung

In der Landtagssitzung vom 1.bis 3. Dezember 2021 erkundigte sich der DpL-Abgeordnete Herbert Elkuch bei Regierungsrat Manuel Frick über den Abbruch des Ausschreibungsverfahrens für das Baumanagement und die Bauleitung für den Neubau des Landesspitals.

Am 17. November wurden die Ausschreibungsverfahren für das Baumanagement und die Bauleitung für den Neubau des Landesspitals abgebrochen. Das Landesspital hält fest, dass nach eingehender Prüfung der Angebote kein Unternehmer gefunden wurde, der die definierten Eignungskriterien erfüllt.

Es gibt nun zwei mögliche Ursachen, die zu diesem Entscheid geführt haben könnten: Entweder gibt es bei uns in Liechtenstein kein qualifiziertes Personal, welches die Bauleitung für grössere Objekte durchführen kann oder die Ausschreibungskriterien selbst waren hinsichtlich ihrer Qualität mangelhaft oder die gestellten Anforderungen vielleicht zu schwer oder nur schwer umsetzbar.

Dazu stellte der Abgeordnete Herbert Elkuch folgende Fragen an die Regierung:

Fragen

  1. Wie viele Angebote aus Liechtenstein und auch dem Ausland sind für diese beiden Ausschreibungen eingegangen?

  2. Welche Kriterien konnten nicht erfüllt werden beziehungsweise haben zum Abbruch der Verfahren geführt?

  3. Was genau sind die Ursachen, die zum Abbruch dieser Verfahren geführt haben?

  4. Weshalb liegt die Verantwortung für die bauliche Umsetzung schwergewichtig beim Landesspital und nicht beim Amt für Bau und Infrastruktur, wo die entsprechenden Kompetenzen vorhanden wären?

  5. Welche Risiken sieht die Regierung bezüglich der Umsetzung des Projektes?

Antworten von Regierungsrat Frick:

zu Frage 1:

Es sind jeweils pro Ausschreibung fünf Angebote eingegangen. Sämtliche Angebote wurden von Liechtensteiner Unternehmen eingereicht.

zu Frage 2:

Im Rahmen des Projektwettbewerbs im 2019 wurde von den Eingebenden verlangt, dass sie über Erfahrung in der Erstellung von Gesundheitsbauten und der Anwendung der BIM-Methodik verfügen. Diese Qualifikationen wurden in den Ausschreibungen zu «Bauleitung und Baumanagement» ebenfalls vorausgesetzt. Die seit Beginn des Projekts im Einsatz stehende BIM-Methodik wird somit über die gesamte Projektplanung durchgängig gefordert und umgesetzt. Die Beurteilung und Einschätzung der Eignungskriterien hat mit «erfüllt» bzw. «nicht erfüllt» zu erfolgen. Eine Graduierung ist nicht möglich. Die Submittenten erfüllten die Anforderungen in der Anwendung der BIM-Methodik bereits gut, aber nicht vollumfänglich. Somit musste gemäss Regelwerk zwingend eine negative Einschätzung dieses Kriteriums erfolgen, was unumstösslich zum Abbruch des Verfahrens geführt hat. Vereinzelt wurden zudem die vorausgesetzten Nachweise nicht eingereicht, was reglementarisch zum Ausschluss aus dem Verfahren führt.

zu Frage 3:

Ausschreibungen beinhalten jeweils Eignungskriterien und Zuschlagskriterien. Die Eignungskriterien werden mit «erfüllt» bzw. «nicht erfüllt» beurteilt; diese Kriterien lassen keine qualitative Beurteilung zu. Anders verhält es sich mit den Zuschlagskriterien; dort werden Bewertungen der Eingaben vorgenommen. Dieser Umstand führte dazu, dass teilweise qualitativ hochstehende Eingaben mit «nicht erfüllt» beurteilt werden mussten. Die Einhaltung der Verfahrensregeln und somit der Gesetzeskonformität ist den Verantwortlichen ein grosses Anliegen. Zur Unterstützung des Prozesses wurde juristische Expertise eingebunden und in engem Austausch mit der Fachstelle für öffentliches Auftragswesen erfolgte der Abbruch des Verfahrens.

zu Frage 4:

Erfahrungen aus Spitalbauten in ganz Europa zeigen, dass für ein erfolgreiches Umsetzen eines solchen Projekts sehr viel Spezialwissen aus dem Spital- und Gesundheitswesen erforderlich ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein effizientes, prozessorientiertes Gebäude entsteht, das modernen medizinischen Standards entspricht. Der Neubau soll optimal und flexibel ausgerichtet sein, um in den nächsten Jahrzehnten einerseits medizinischen als auch ökonomischen Anforderungen gerecht werden zu können. Beim Bau eines Spitals ist die profunde Erfahrung im Gesundheitswesen beim Bauherrn ein markanter Vorteil. In vielen Spitalbauprojekten hat sich gezeigt, dass die umfassende Integration der Nutzer zu den besten Resultaten geführt hat. Die Projektleitung arbeitet eng mit dem ABI zusammen und das ABI ist im Steuerungsausschuss vertreten.

zu Frage 5:

Risiken in vergleichbaren Grossprojekten sind die Nichteinhaltung des Budgets, des Zeitplans sowie die Nichtumsetzung der Nutzeranforderungen. Die Einhaltung dieser Parameter sicherzustellen, hat im Prozess für den Neubau höchste Priorität. Es erfolgt ein aktives Risikomanagement. Durch die Vertretung des Ministeriums für Gesellschaft und Kultur und des Amts für Bau und Infrastruktur im Steuerungsausschuss ist das Land und mit dem Einsitz des Bürgermeisters von Vaduz die Standortgemeinde sehr eng in den Prozess eingebunden. Mit der Integration der Verantwortlichen des Landesspitals im Steuerungsausschuss wird die Sicht des Spitalbetreibers gewährleistet.