Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Dezember 2022 eine Abänderung der Betäubungsmittelverordnung beschlossen. Mit dieser Aktualisierung wird verhindert, dass es in Liechtenstein in Bezug auf die kontrollierten Substanzen Abweichungen zum Ausland gibt. Die diesbezüglichen Anpassungen erfolgen daher jeweils zeitnah mit der entsprechenden Regelung in der Schweiz.

Die Betäubungsmittelverordnung regelt die Bewilligung und die Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung. Die laufende Ergänzung ist eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels.

Mit den neu aufgenommenen Substanzen konnte im internationalen Umfeld Handel zur missbräuchlichen Verwendung als Designer-Drogen bereits festgestellt werden, bzw. kann damit gerechnet werden. Diese Substanzen müssen somit neu einer Kontrolle unterliegen.