Sicherung der Wasserqualität verabschiedet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. November 2021 die Postulatsbeantwortung betreffend die Sicherung der Wasserqualität verabschiedet. Der Landtag hat das Postulat in seiner Sitzung vom 9. Juni 2021 an die Regierung überwiesen.

Im Postulat wird die Regierung beauftragt, den bestehenden Bewirtschaftungsplan und das Massnahmenprogramm nach Wasserrahmenrichtlinie auf ihre Wirksamkeit zur Erreichung der vorgeschriebenen Umweltziele zu prüfen und wo nötig, griffigere Massnahmen auszuarbeiten, welche zur Trendumkehr des schlechten Zustands diverser Gewässer in Liechtenstein führen. Weiter wird die Regierung dazu eingeladen, zu prüfen, ob mit den bestehenden Massnahmen die Erreichung der Ziele unter Berücksichtigung zweier möglichen Fristverlängerungen von je sechs Jahren eingehalten werden kann und wenn nicht, Vorschläge zur Erhöhung des Umsetzungsgrads der Massnahmen zu unterbreiten.

Die Regierung führt in ihrer Postulatsbeantwortung aus, dass die Verpflichtung zur Überprüfung des Bewirtschaftungsplans und des Massnahmenprogramms bezüglich Zielerreichung sowie allfälligem Anpassungsbedarf gemäss der Wasserrahmenrichtlinie bereits heute im Gewässerschutzgesetz verankert ist (6-Jahres Zyklen). Ein erster Zwischenbericht mit Darstellung der Fortschritte, die bei der Durchführung der Massnahmen erzielt wurden, hat gemäss Gewässerschutzgesetz innerhalb von drei Jahren nach Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans sowie nach jeder Aktualisierung zu erfolgen. Demnach ist der erste Zwischenbericht im 2022 vorzulegen. Eine Zielerreichung gemäss der Wasserrahmenrichtlinie innerhalb der vorgegebenen Frist wird jedoch selbst bei zweimaliger Verlängerung, d.h. bis 2033 nicht in allen Bereichen möglich sein. Insbesondere hinsichtlich der in der Planung und Durchführung sehr aufwändigen Lebensraumverbesserungen in Form von Renaturierungen können die Umweltziele, wie in den meisten anderen Ländern der EU, nicht fristgerecht erreicht werden. Hierbei ist im Speziellen auch auf die vielfältigen Raumkonflikte hinzuweisen, für welche entsprechende Lösungen erarbeitet werden müssen.

In der Begründung des Postulates werden des Weiteren verschiedene Themen angesprochen und Fragen gestellt, zu welchen die Regierung im Rahmen dieser Postulatsbeantwortung Stellung nimmt.