Schlussauslosung von Aufenthaltsbewilligungen

Gemäss internationalen Empfehlungen sollte das Design von Reisedokumenten von Zeit zu Zeit angepasst werden, um das Fälschungsrisiko zu senken. Das ist laut Regierung nun auch beim liechtensteinischen Pass der Fall. Foto: © Daniel Schwenderer

Am Freitag, 5. November 2021 hat das Ausländer- und Passamt die zweite Schlussauslosung von Aufenthaltsbewilligungen in diesem Jahr durchgeführt.

Damit werden 27 Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und 5 zur erwerbslosen Wohnsitznahme vergeben. Anmeldungen für die nächste Auslosung nimmt das Ausländer- und Passamt vom 1. bis 28. Februar 2022 entgegen.

Mit der Schlussauslosung vom 5. November 2021 hat das Ausländer- und Passamt das zweite Auslosungsverfahren für Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige abgeschlossen. Unter der Aufsicht einer Landrichterin wurden 27 Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und 5 Aufenthaltsbewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme ausgelost.

Die ausgelosten Erwerbstätigen stammen aus Deutschland (13), Österreich (8), Italien (3) Slowakei, Ungarn und Polen (je 1). 78 Prozent davon sind männlichen und 22 Prozent weiblichen Geschlechts. Die Aufenthaltsbewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme teilen sich auf 4 Männer und 1 Frau auf. Die ausgelosten Personen stammen aus Deutschland (3), Belgien (1) und Ungarn (1).

Bewerbungen für die nächste Vorauslosung sind zwischen dem 1. und 28. Februar 2022 beim Ausländer- und Passamt einzureichen. Die Teilnahmeformulare sind ab Mitte Januar 2022 beim Ausländer- und Passamt erhältlich oder können dann unter www.apa.llv.li abgerufen werden.

Das liechtensteinische Auslosungsverfahren
Liechtenstein kommt mit der Auslosung und der damit verbundenen Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen seiner EWR-rechtlichen Verpflichtung im Sinne der ausgehandelten „Sonderlösung“ nach, die im Beschluss Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses festgelegt wurde. Gemäss dieser Verpflichtung muss Liechtenstein die Hälfte der zu erteilenden Aufenthaltsbewilligungen durch ein Verfahren vergeben, das allen Bewerbern Chancengleichheit gewährleistet. Liechtenstein stellt dies mit einem Auslosungsverfahren sicher, das zweimal jährlich – jeweils im Frühling und im Herbst – durchgeführt wird.