Änderung der Krankenversicherungsverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. November Abänderungen der Krankenversicherungsverordnung (KVV) beschlossen.

An mehreren Stellen wurden Verweise auf Richtlinien und Dokumente entsprechend den geltenden Schweizer Bestimmungen aktualisiert. Als chronische Erkrankung, die eine Befreiung von der obligatorischen Kostenbeteiligung ermöglicht, wurde die Darmerkrankung Morbus Crohn neu aufgenommen. Voraussetzung einer Befreiung ist, dass aufgrund des Schweregrads der Erkrankung eine Behandlung mit Immunsuppressiva bzw. Biologika erfolgt.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.