Kleine Anfrage der Angeordneten Bettina Petzold-Mähr zum Thema Einladung der Regierung für das 100-Jahr-Jubiläum der Verfassung
Wie bereits mehrfach in diesem Hohen Hause angesprochen, sollte die Landesverwaltung und somit auch die Regierung im Bereich erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit als gutes Beispiel voran gehen. Aus diesem Grund war ich umso mehr darüber erstaunt, am 22. September 2021, in der Europäischen Nachhaltigkeitswoche, eine gravierte Plastikeinladung der Regierung zu erhalten. Hierzu meine Fragen an die Regierung:
Besteht diese Einladung aus einem nachhaltigen Produkt? Wenn ja, aus welchem?
Daniel Risch: Die Einladung für das Verfassungsjubiläum besteht aus Papier, Karton und Acrylglas. Die Regierung geht davon aus, dass sich die Fragestellerin insbesondere am Acrylglas gestört hat. Die Wahl auf ein transparentes Material ist aufgrund des zwischen Regierung, Landtag und Fürstenhaus abgestimmten Konzepts gefallen, das die Verfassung als Grundgesetz mit der Transparenz für die Bürger in Verbindung bringt.
Inwieweit ein Produkt als nachhaltig bezeichnet werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispiele hierfür sind der Herstellungsprozess, die in der Produktion verwendeten Materialien, die Transportwege, die Verwendung und letztendlich die Wiederverwertung oder Entsorgung. Das für das Couvert verwendete Papier wurde in der Schweiz gefertigt, der Karton in Frankreich. Das Acrylglas wurde in Deutschland hergestellt und in der Schweiz verarbeitet. Grundsätzlich wurde darauf geachtet, die Transportwege kurz zu halten.
Das Papier und der Karton enthalten keine Beimischungen und können in den bekannten Recycling-Kreislauf übergeben werden, dabei werden die Klebstoffnähte aussortiert. Das Acrylglas ist ebenfalls ein ausserordentlich gut recyclebarer Kunststoff. Das rezyklierte Material erreicht nahezu die gleiche Qualität, wie das Ursprungsmaterial, was nur bei sehr wenigen Materialien möglich ist. Zudem kann das Acrylglas im so genannten Supersack entsorgt werden. Selbst bei einer unsachgemässen Entsorgung und allfälligen Verbrennung setzt Acrylglas als reiner Kohlenwasserstoff keine umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffe frei.
Wie viele Personen haben eine solche Einladung erhalten?
Daniel Risch: Die Einladung erging an rund 100 Personen
Wie hoch waren die Kosten für diese Einladung, aufgesplittet nach Produktion und Versand?
Daniel Risch: Der Versand lag entsprechend dem Wert der Briefmarke bei CHF 1. Das Couvert kostete 75 Rappen, die Banderole CHF 1.50, die Karte mit Marken CHF 9.10 und die Acrylplatte CHF 22.90.
Ist die Regierung der Ansicht, dass diese Einladung nachhaltig ist und falls ja, warum?
Daniel Risch: Zu den Aspekten der Herstellung, des Transports und der Vernichtung bzw. Recyklierbarkeit wird auf die Antwort in Frage 1 verwiesen. Bzgl. des Nutzens bzw. der Verwendung ist darauf hinzuweisen, dass die Einladung insofern einmalig ist, als dass mit dem 100-jährigen Verfassungsjubiläum das Fürstenhaus, der Landtag, die Gerichte, die Regierung und das ganze Land ein einzigartiges Jubiläum feiern dürfen.
Ist die Regierung der Ansicht, dass dies ein gutes Beispiel für die Vorbildfunktion der Landesverwaltung ist? Falls ja, warum?
Daniel Risch: Wenn man nicht grundsätzlich den Sinn einer aussergewöhnlichen Einladung für eine einmalige Veranstaltung in Frage stellt, kann diese Frage auf Basis der Antworten 1 und 4 mit Ja beantwortet werden.
Kleine Anfrage des stv. Abgeordneten Büchel Hubert zum Thema Blockchain-Gesetz, TVTG
Das sogenannte Blockchain-Gesetz, das TVTG – so die offizielle Abkürzung – wurde am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt und wurde nicht nur lokal, sondern auch global als Meilenstein gefeiert. Nun sind fast zwei Jahre ins Land gezogen und erste Erfahrungen konnten gemacht werden. Gemäss dem FMA-Register sind derzeit 13 Unternehmen unter dem TVTG mit verschiedenen Rollen registriert. Für Liechtenstein und insbesondere für die Reputation des Finanzsektors ist die Qualität und Substanz dieser Firmen, die in diesem Segment tätig sind, eminent wichtig. Dies wird meines Erachtens auch von der FMA sehr gut gehandhabt. Dennoch scheint mir die Anzahl von 13 registrierten Unternehmen nach 22 Monaten eher tief. Hierzu meine Fragen:
Wie viele Anträge zur Registrierung wurden seit dem 1. Januar 2020 gestellt, wie viele wurden von der FMA abgelehnt, und wie viele befinden sich derzeit in der Registrierung?
Daniel Risch: Seit Inkrafttreten des TVTG wurden Anträge von insgesamt 35 Unternehmen für die Registrierung von 77 Dienstleister-Rollen gestellt. Bisher wurden keine der eingereichten Anträge seitens der FMA abgelehnt. Derzeit sind noch Anträge von 18 Unternehmen für die Registrierung von 30 Dienstleister-Rollen offen.
Wie viele Firmen haben den Registrierungsprozess gestartet und von sich aus verlassen? Und was waren die Gründe?
Daniel Risch: Von den 35 Unternehmen haben 13 ihre Anträge für 19 Rollen wieder zurückgezogen.
Ein Rückzug eines Antrags für eine spezifische Rolle erfolgte bei 8 Unternehmen, als die Prüfung des Antrags durch die FMA ergab, dass die beantragte Rolle überhaupt nicht im Geschäftsmodell enthalten war. Andere Gründe für den Rückzug waren zum Beispiel die vorzeitige Liquidation des antragstellenden Unternehmens oder die Übertragung der Tätigkeit auf eine andere Gruppengesellschaft, die dann einen eigenen Antrag eingereicht hat.
Von den erwähnten 13 Unternehmen sind sechs mit Auflagen im Register aufgeführt. Üben diese Firmen trotz Auflagen ihr Geschäft aus? Wie lange sind die Auflagen gültig beziehungsweise ab wann verlieren die Firmen die erteilte Registrierung?
Daniel Risch: Durch Aussprechen einer Auflage wird einem Unternehmen eine bestimmte Pflicht auferlegt, die der Registrierung bzw. der Aufnahme der Geschäftstätigkeit jedoch nicht im Wege steht. Die Gültigkeitsdauer einer Auflage hängt dabei von der jeweils auferlegten Pflicht ab. So ist die Nachreichung eines fehlenden Dokuments bereits damit erledigt, wenn das Unternehmen dieses bei der FMA einreicht. Muss das Unternehmen aber wiederkehrenden Meldepflichten nachkommen, so hat die Auflage solange Bestand, solange eben das Unternehmen diese Pflichten erfüllen muss.
Werden Auflagen nicht erfüllt, so ist dieser Umstand zunächst zu büssen. Bei schwerwiegenden Mängeln im Registrierungsprozess wird die Registrierung nicht oder nur unter aufschiebenden Bedingungen erteilt. Beim letzteren Fall bedeutet das, dass das Unternehmen bis zur Erfüllung dieser aufschiebenden Bedingungen nicht ins Register eingetragen wird und folglich auch nicht tätig sein darf.
Was sind die bisher gemachten Erfahrungen und wie ist die zukünftige Einschätzung der FMA beziehungsweise der Regierung hierzu?
Daniel Risch: Mit dem Erlass des TVTG wurde Rechtssicherheit geschaffen und die FATF-Empfehlungen umgesetzt, die die Aufsicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in diesem Bereich vorsehen. Zudem hat das TVTG die Umsetzung neuer und innovativer Geschäftsmodelle ermöglicht und den Finanzintermediären einen gesetzlichen Rahmen für die Ausübung ihrer diesbezüglichen Geschäftstätigkeit gegeben. Seit dem Erlass des Gesetzes hat die FMA in ihrer Funktion als Aufseher gute Erfahrungen gemacht. Das TVTG überträgt der FMA die Kompetenz zur Prüfung der Registrierungsanträge und die anlassbezogene Aufsicht über zehn Dienstleister, die ihre Dienstleistung auf VT-Systemen erbringen. Die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung ist schwierig, es ist aber der Trend festzustellen, dass die Regulierungsdichte im Krypto-Bereich sowohl innerhalb der EU als auch darüber hinaus stark zunimmt. Liechtenstein hat als eines der ersten Länder eine gesetzliche Grundlage für die Regulierung geschaffen und ist damit für die künftigen Herausforderungen gut vorbereitet.
Aktuell liegt der Vorschlag des europäischen Parlaments und des Rates unter der Abkürzung MiCA «Regulation on Markets in Crypto-assets» vor, um den europaweiten regulatorischen Rahmen für die Kryptowerte zu definieren. Wie sieht die Regierung diese Bestrebungen in Bezug auf das bestehende TVTG?
Daniel Risch: Die EU-Kommission misst dem Thema Blockchain seit Jahren eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des Digital Finance Package sind seit letztem September mehrere Regulierungsvorschläge publik, mit denen die EU die Entwicklung eines Blockchain-basierten Finanzmarkts fördern möchte. Die so genannte MiCA (Verordnungsentwurf zur Regulierung der „Markets in Crypto-Assets„) als Teil des Digital Finance Package klärt nun, wie Finanzdienstleistungen mit Kryptowerten reguliert werden. Die EU-Kommission hat aufgrund der grundlegend neuen Technologie darauf verzichtet, alle Kryptowerte im Rahmen der bestehenden Finanzmarktgesetze zu regulieren, sondern definiert vielmehr einen neuen Regulierungsrahmen, um der Charakteristik von Blockchain besser gerecht zu werden. Tokenisierte Finanzinstrumente sollen hingegen unter die bestehenden Finanzmarktgesetze fallen. Damit verfolgt die EU-Kommission den gleichen Ansatz wie die Regierung mit dem TVTG und der Token-Regulierung.
Da mit MiCA ein EU-weit einheitlicher Regulierungsrahmen geschaffen wird und somit die Rechtssicherheit von grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung deutlich verbessert wird, begrüsst die Regierung den Vorschlag der EU-Kommission. Ob und inwieweit das bestehende TVTG dadurch abgeändert werden muss, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, da die Verhandlungen betreffend den Kommissionsvorschlag zu MiCA beim EU-Parlament noch andauern.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Haldner-Schierscher Manuela Thema: Zuständigkeit zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele
Liechtenstein bekennt sich mit allen weiteren UN-Mitgliedsstaaten zu den UN-Nachhaltigkeitszielen, SDG, und damit zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030. Das Wissen um die Agenda 2030 hat sich auch dank des Engagements der Zivilgesellschaft gesteigert. Durch die nur noch neun verbleibenden Jahre bis zur angestrebten Umsetzung drängt sich die Frage auf, woran es liegt, dass wir bis heute diesbezüglich noch nicht weiter fortgeschritten sind. Eine These ist, dass die Ursache in der sachlichen Zuständigkeit liegen könnte. Die Nachhaltigkeitsziele, so umfassend, dass sie jeden Lebensbereich, die Innen- und die Aussenpolitik betreffen, sind heute einzig Sache des Ministeriums für Äusseres. Dazu habe ich vier Fragen:
Was war auschlaggebend, diese Thematik dem Ministerium für Äusseres zuzuweisen und war diese Zuweisung Gegenstand eines Beteiligungsprozesses der Ministerien? Wenn ja, was waren die zentralen Argumente für beziehungsweise gegen diese Zuweisung der Zuständigkeit? Angenommen, die Umsetzung der SDG würde neu dem Ministerium für Präsidiales zugewiesen, welches Potenzial beziehungsweise welche Konsequenzen ergäben sich daraus?
Daniel Risch: Ausschlaggebend für die Zuteilung von Geschäften zu Ministerien ist nur in den seltensten Fällen ein Beteiligungsprozess unter den Ministerien, sondern leitet sich aus Gesetz und Verordnung ab. Gemäss Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) plant und steuert die Kollegialregierung die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit. Das heisst, für Strategie und Planung ist immer die Kollegialregierung zuständig, auch wenn für die Betreuung eines konkreten Geschäfts jeweils ein oder mehrere Ministerien zuständig sind. Weiter führt Art. 15 Abs. 1 RVOG aus, dass eine rechtzeitige gegenseitige Information und Kommunikation notwendig sind, wenn ein Geschäft in den Zuständigkeitsbereich mehrerer Regierungsmitglieder fällt. Gemäss Art. 19 RVOG verteilt die Kollegialregierung ihre Geschäfte unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung und ihres Umfangs nach Gegenstand und sachlichem Zusammenhang mit Verordnung auf die einzelnen Ministerien.
In Anhang 1 der erwähnten Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) werden die Geschäfte auf die Ministerien zugeteilt. Gemäss Ziff. II Abs. 4.2 ist das Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport (MA) für die internationale Zusammenarbeit, insbesondere Organisationen der Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen und Sonderorgane zuständig, weshalb die Einbringung der UN-Agenden und auch die Berichterstattung gegenüber den entsprechenden Gremien in den Verantwortungsbereich des MA fällt. Die einzelnen SDGs betreffen aber – wie in der Frage richtig ausgeführt – verschiedene, wenn nicht sogar alle Ministerien und werden auch dort umgesetzt. Energiethemen und die Umsetzung der Energiestrategie im Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt, Mobilitätsthemen im Ministerium für Infrastruktur und Justiz, Bildungsthemen und humanitäre Zusammenarbeit im Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport und so weiter.
Da wie oben ausgeführt bei Themen, die mehrere oder alle Ministerien betreffen, eine rechtzeitige gegenseitige Information und Kommunikation notwendig ist und die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele wie beispielhaft erwähnt Geschäftsbereiche der meisten Ministerien tangiert, hätte ein Zuständigkeitswechsel vom Ministerium für Äusseres, Bildung und Wirtschaft zum Ministerium für Präsidiales und Finanzen für die Umsetzung keine Konsequenzen bzw. weder Vor- noch Nachteile, da diese ohnehin abzustimmen und konkret im jeweiligen Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden müssen.
Wie lässt sich aus Sicht der Regierung das Tempo für die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele erhöhen, angesichts der verbleibenden neun Jahre, und sieht die Regierung Handlungsbedarf für die Neuregelung der Zuständigkeiten für dieses Thema? Wenn nein, mit welcher Begründung?
Daniel Risch: Die Regierung wird nächste Woche fristgerecht gemäss Art. 7 Abs. 2 RVOG das Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2021 – 2025 präsentieren und dem Landtag übermitteln. Nachhaltigkeit wird darin eine zentrale Rolle spielen und spiegelt sich auch in den verschiedenen Bereichszielen wieder; sei dies mit der Klima- und der Energiestrategie, sei dies über Massnahmen der Verkehrspolitik oder der Nachhaltigkeit staatlichen Bauens oder auch in Klimazielen für die Verwaltung. Eine Neuregelung der Zuständigkeit bringt aufgrund der unter Antwort 1 gemachten Ausführungen keinen Mehrwert, da die Arbeiten ohnehin zu koordinieren und in den einzelnen Ministerien umzusetzen sind.
Ist eine Ausführung in den Berichten und Anträgen zu den Auswirkungen hinsichtlich der SDG machbar und in welchem Zeitrahmen wäre dieses Vorhaben umsetzbar?
Daniel Risch: So wie in jedem Bericht und Antrag jeweils Ausführungen zu den personellen und finanziellen Konsequenzen gemacht werden, ist auch ein Kapitel, das Ausführungen zu den UN-Nachhaltigkeitszielen enthält, angedacht. Die konkrete Umsetzung ist aktuell bei der Regierung in Prüfung.
Liechtenstein bekennt sich zur Umsetzung der SDG, hat aber nur einige ausgewählte Ziele im Fokus. Was waren die Kriterien für die Schwerpunktsetzung und aufgrund welcher Kriterien wurden andere Ziele aussen vor gelassen beziehungsweise nicht alle Ziele gleichermassen nach Kräften verfolgt?
Daniel Risch: Die Regierung hatte im Februar 2018 beschlossen, die SDGs als eine ihrer strategischen Leitlinien zu definieren, was sich auch im neuen Regierungsprogramm widerspiegeln wird und damit fortgeführt wird. Der damalige Beschluss war auch mit der Festlegung gewisser Schwerpunkte verbunden, welcher eine vertiefte Analyse durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe vorausging. Die Arbeitsgruppe setzte sich mit dem Umsetzungsstand der SDGs in Liechtenstein sowie mit der Datenlage auseinander. Wie die Regierung auf S. 8 ihres ersten Berichts über die Umsetzung der SDGs in Liechtenstein im Jahr 2019 festhielt, «strebt sie eine möglichst breite Umsetzung der SDGs an, möchte sich aber schwerpunktmässig auf diejenigen SDGs konzentrieren, bei denen sie den grössten Handlungsbedarf oder die meisten Herausforderungen für die Zukunft sieht.» Im Sinne einer möglichst zielgerichteten Umsetzung wurden dabei auch konkrete Schlüsselprojekte benannt. Wie auch eine Konsultation der privaten Akteure und der Zivilgesellschaft im Rahmen des Umsetzungsberichts aufgezeigt hatte, wurden die von der Regierung identifizierten Schwerpunkte im Wesentlichen geteilt.
Kleine Anfrage des Abgeordneten Patrick Risch zum Thema: Ressourcenschonende Einladung für 100 Jahre Verfassung
Liechtenstein feiert dieses Jahr 100 Jahre Verfassung – ein Grund zum Feiern. Aus diesem Anlass lädt die Regierung zu einem Festakt in den Vaduzer Saal. Die Wahl des Materials sowie die Menge der dazu benötigen Materialien lässt einen fragen, ob die Regierung sich des ressourcenschonenden Umgangs mit unserem Planeten bewusst ist. Die gesamte Einladung, inklusive Verpackung, wiegt gute 125g auf der Waage, davon bringt allein die Plexiglasscheibe 110g auf die Waage.
Welche Alternativen an Materialien hat die Regierung zum eingesetzten Plexiglas geprüft?
Daniel Risch: Grundsätzlich steht immer die ganze Palette von Produktionstechniken und Materialisierungen zur Verfügung. Diese Einladung hätte folglich auf verschiedensten Materialien gedruckt werden können. Der Einsatz eines durchsichtigen Materials für einzelne Akzente der Jubiläumsfeierlichkeiten inklusive der Einladung orientiert sich an einem der Leitmotive des Jubiläums, der Transparenz. Acrylglas ist ein ausserordentlich gut recyclebares Materialien und generiert selbst bei unsachgemässer Entsorgung keine umwelt- oder gesundheitsschädlichen Stoffe (insbesondere sind weder Weichmacher, noch Schwermetalle, noch BPA oder Formaldehyd enthalten).
Hätte es nicht eine ressourcenschonendere Alternative gegeben, die dem Anlass ebenso gerecht geworden wäre?
Daniel Risch: Wie in Frage 1 aufgeführt, ist Acrylglas deutlich besser, als es die Frage suggeriert. Ob eine ressourcenschonendere Alternative dem Anlass gerecht geworden wäre oder nicht, ist eine subjektive Frage. Die auf den ersten Blick ressourcenschonendste Variante einer E-Mail wäre nach Ansicht der Regierung dem Anlass bestimmt nicht gerecht geworden. Umgekehrt ist eine E-Mail in Hinblick auf die Nachhaltigkeit (Strom, Endgeräte wie Computer und Mobiltelefone) auch nicht per se klimaneutral.
Hätte es nicht eine Einladung auf edlem Recycling-Papier mit Prägedruck getan?
Daniel Risch: Zu Alternativen und der subjektiven Einschätzung wird auf Frage 2 verwiesen. Für eine gute Wirkung der Prägung hätte es allerdings eher schweren Papieres oder Kartons bedurft. Die Farbe für diesen Vorgang würde dann von einer Folie aus Kunststoff mittels extra herzustellender Formen und Gegenformen aus Metall und Kunststoff übertragen. Vor dem Hintergrund dieser Produktionsschritte ist der Vorteil in der Ressourcenentlastung allenfalls nicht so gross, wie es die Fragestellung impliziert.