Covid19-Tests müssen ab Montag selbst übernommen werden

Am kommenden Montag, 1. November tritt die neue Regelung bezüglich Kosten für Covid-19-Tests in Kraft: Symptomlose Personen, die in der Teststrasse in Vaduz (Marktplatzgarage) einen Test zur Erlangung eines 3G-Zertifikats machen lassen, müssen dafür künftig selbst aufkommen. Die Kosten für Antigen-Schnelltests in Arztpraxen, Apotheken und Teststationen müssen künftig in jedem Fall selbst getragen werden.

Weiterhin vom Staat bezahlt werden hingegen PCR-Tests in der Teststrasse zur Pandemiebekämpfung, wenn die betreffende Person sich aufgrund von Symptomen testen lässt. In diesem Fall ist vorgängig zwingend die Testhotline unter +423 235 45 32 zu kontaktieren. Staatlich finanziert bleiben ebenfalls Nachtestungen mittels PCR-Test, die sich aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests ergeben.

Von der Kostenübernahme befreit sind auch künftig Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie schwangere Frauen während der gesamten Dauer der Schwangerschaft. Diese beiden Personengruppen müssen vor der Probeentnahme ein ärztliches Attest vorweisen. Auch für Kinder vor ihrem 16. Geburtstag werden die Testkosten weiterhin vom Land getragen. Befristet bis Mitte Dezember 2021 trägt das Land ausserdem PCR-Tests an symptomlosen Personen, die bis dahin eine von zwei vorgesehenen Impfdosen erhalten haben. Als Nachweis gilt das Zertifikat der Erstimpfung. Weiterhin bezahlt werden zudem PCR-Tests, die das Amt für Gesundheit beispielsweise im Rahmen von Ausbruchsuntersuchungen anordnet.