Abänderungen der Verordnungen zum Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2021 die Verordnung über die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV), die Verordnung über die Abänderung der Verordnung der technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), die Verordnung über die Abänderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und die Verordnung über die Abänderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) beschlossen.

Mit den Abänderungen dieser Verordnungen werden ein drittes Kontrollschild für Lastenträger eingeführt, Anpassungen betreffend Veteranenfahrzeuge gemacht, die Anwendungsregeln des Landeszeichens abgeändert sowie die Hinterlegung der aberkannten ausländischen Führerausweise aufgehoben.

Drittes Kontrollschild für Lastenträger
Mit den Anpassungen in der VZV, der VRV und der OBV besteht neu die Möglichkeit, beim Amt für Strassenverkehr ein rotes Kontrollschild für die Anbringung am Lastenträger zu beziehen, welches auch im Ausland anerkannt wird. Bis anhin muss jeweils das schwarze hintere Kontrollschild am Lastenträger montiert werden, sofern durch diesen das Kontrollschild am Fahrzeug hinten verdeckt wird. Dieser Aufwand entfällt neu, da das neue Kontrollschild bei Gebrauch des Lastenträgers nur einmalig anzubringen ist und dann dort verbleiben kann.

Das dritte Kontrollschild weist einen roten Grund mit weisser Schrift auf. Es wird ausschliesslich im Langformat ausgegeben werden. Der Preis beträgt 25 Franken. Der entsprechende Eintrag im Fahrzeugausweis kostet 20 Franken. Der Erwerb des Kontrollschildes ist freiwillig. Es bleibt weiterhin erlaubt, das hintere schwarze Kontrollschild am Lastenträger zu montieren. Das neue Kontrollschild darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar verwendet werden. Liechtenstein führt das dritte Kontrollschild parallel zur Schweiz ein. Es kann ab dem 1. März 2022 beim Amt für Strassenverkehr ausschliesslich per E-Mail (info.asv@llv.li) bestellt werden. Die Auslieferung erfolgt nach chronologischem Bestelleingang.

Anpassungen bezüglich Veteranenfahrzeuge
Die Abänderungen der VRV und der VTS betreffen eine Präzisierung bei der Vornahme von tiefgreifenden Änderungen am Fahrzeug und die Anpassung der Frist für die Abgaswartung bei Veteranenfahrzeugen. Als Veteranenfahrzeuge gelten technisch und optisch einwandfreie Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und gemäss Eintrag im Fahrzeugausweis als solche anerkannt sind.

Änderungen betreffend das Landeszeichen („ovaler FL-Kleber“)
Mit dem Beitritt Liechtensteins zu den internationalen Strassenverkehrsabkommen von Genf und Wien im Jahr 2020 und 2021 muss das Landeszeichen („ovaler
FL-Kleber“) nicht mehr auf den Fahrzeugen angebracht werden. Diese Änderung wird in den Anpassungungen der VZV, der VTS und der OBV nachvollzogen.

Änderung betreffend die Hinterlegung der aberkannten Führerausweise
Mit der Abänderung der VZV müssen neu aberkannte ausländische Führerausweise nicht mehr beim Amt für Strassenverkehr hinterlegt werden.

Inkrafttreten
Die Verordnungsänderungen bezüglich Veteranenfahrzeuge, das Landeszeichen („ovaler FL-Kleber“) und die Hinterlegung der aberkannten Führerausweise treten am 1. November 2021 in Kraft. Die Verordnungsänderungen betreffend die Einführung des dritten Kontrollschilds treten am 1. März 2022 in Kraft.