Kleine Anfrage an Regierungschef-Stv. Monauni Sabine

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni

Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema Medienförderung

Im September-Landtag 2019 wurde das Thema Medienförderung diskutiert. Der damalige Medienminister erwähnte im November 2020 hierzu, dass der Vernehmlassungsbericht für die zukünftige Ausgestaltung der Medienförderung weit vorangeschritten sei, und demzufolge «in der nächsten Zeit dann vermutlich veröffentlicht werden wird.»

Als Reaktion auf einen Tweet des Ministeriums für Äusseres, in welchem es hiess: «Liechtenstein setzt sich für eine freie und unabhängige Presse ein. Die unentbehrliche Arbeit von Journalisten und Journalistinnen und Medienschaffenden ist in diesen herausfordernden Zeiten umso wichtiger. Die Sicherheit von Journalisten und Journalistinnen ist eine Voraussetzung für #Medienfreiheit! #Pressefreiheit», twitterte Alexander Batliner, Regierungsrat-Stellvertreter der aktuellen Medienministerin: «Dann sollte aber auch endlich die Medienförderung angepasst werden und nur noch Medien unterstützt werden, die neutral und objektiv berichten und nicht im Besitz von Parteien sind. Lässt endlich Worten Taten folgen. Medienfreiheit nicht nur proklamieren, sondern umsetzen.» Der Regierungsrat-Stellvertreter bevorzugte offenbar den Twitter-Kanal, anstatt den direkten Draht zur Regierungschef-Stellvertreterin zu nutzen.

Abgeordneter Mario Wohlwend

Wie ist der Stand beim Thema Medienförderung? Wann ist die Veröffentlichung des Vernehmlassungsberichts geplant?

Das aktuelle System der Medienförderung wird derzeit überprüft. Ein konkreter Zeitplan für einen Vernehmlassungsbericht liegt noch nicht vor.

Wird der bisherige Begriff «Sorgfaltspflicht» mit den Begriffen «Neutralität und Objektivität» neu definiert?
Die journalistische Sorgfalt ist als zentraler Grundsatz journalistischer Tätigkeit im Mediengesetz verankert (Art. 7 MedienG). Die journalistische Sorgfalt gebietet insbesondere die Wahrung der anerkannten journalistischen Grundsätze bei Berichterstattung und Information sowie die Verpflichtung zur Objektivität, insbesondere auch bei Einsatz neuartiger Technologien. Ebenso gebietet der Grundsatz die Wahrheitstreue und Sachlichkeit der Nachrichten und Berichte sowie deren gründliche Prüfung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt. Eine Anpassung dieses elementaren Grundsatzes ist nicht vorgesehen.

Wo sieht die Regierung die Sicherheit der Medienschaffenden in Liechtenstein bedroht?
Der Regierung ist keine Gefährdung der Sicherheit der Medienschaffenden in Liechtenstein bekannt.

Wird in der neuen Medienförderung der investigative Journalismus gefördert oder genügt die blosse Wiedergabe und Verbreitung von Meinungen ohne kritische Einordnung?
Die journalistisch-redaktionelle Leistung wird bereits im heutigen System bei der Vergabe der direkten Medienförderung entsprechend berücksichtigt und wird auch künftig wichtig sein.


Kleine Anfrage des Abg. Quaderer Sascha zum Thema Verlängerung Härtefallzuschüsse

In der Pressekonferenz von gestern erwägt die Regierung die Einführung der 3G-Regel, um ein allfälliges Regelungsgefälle zur Schweiz zu vermeiden. Der Schweizer Bundesrat prüft bekanntlich derzeit die Erweiterung der Zertifikatspflicht auf Innenräume in Bars und Restaurants. Bereits beschlossen ist die Beendigung der Kostenübernahme für Coronatests bei Symptomlosen ab 1. Oktober, und zwar in beiden Ländern.

Kaum jemand von den Nicht-Geimpften respektive Nicht-Genesenen wird die CHF 50 für einen Schnelltest ausgeben, nur um in ein Restaurant essen zu gehen. Derzeit macht diese Personengruppe rund 40% der Bevölkerung aus. Es ist also damit zu rechnen, dass die Ausweitung der Zertifikatspflicht massive Umsatzeinbussen für die Gastronomie zur Folge haben wird. Dies in der für viele Gastronomiebetriebe wichtigen Zeit vor den Weihnachtsfeiertagen.

Abgeordneter Sascha Quaderer

Kann sich die Regierung vorstellen, die Härtefallregelung für Betriebe, welche deutliche Umsatzeinbussen nachweisen können, für das vierte Quartal 2021 und allenfalls für das erste Quartal 2022 zu verlängern? Wenn ja, von welchen Kriterien wird eine Verlängerung abhängig sein? Wenn nein, weshalb nicht?
Die Regierung beabsichtigt, den bestehenden Härtefall-Zuschuss aufgrund der aktuellen Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung für das 4. Quartal nochmals zu verlängern. Eine weitergehende Verlängerung wird zum jetzigen Zeitpunkt als verfrüht erachtet. Der Härtefall-Zuschuss soll wie bisher nur ausgerichtet werden, wenn u.a. ein entsprechender Umsatzverlust nachgewiesen wird und das betroffene Unternehmen alles unternommen hat, um diesen zu mindern.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Georg zum Thema Lage in Afghanistan und Aufnahme eines Kontingents von Flüchtlingen

Nach der Machtübernahme der Taliban in weiten Teilen Afghanistans ist die humanitäre Lage der afghanischen Bevölkerung prekär.

Abgeordneter Georg Kaufmann

Ich möchte die Regierung fragen, welche Informationen ihr derzeit zur Situation von Vertriebenen und Geflüchteten vorliegen und ob sie angesichts der Lage, allenfalls gemeinsam mit weiteren Staaten, die Aufnahme eines Kontingents von Flüchtlingen aus Afghanistan prüft.
Die Regierung verfolgt die Entwicklungen der Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan und den angrenzenden Staaten, welche bereits Flüchtlinge aufgenommen haben, mit besonderer Aufmerksamkeit. Dies erfolgt vor allem im Rahmen der europäischen Anbindung durch die Schengen/Dublin Mitgliedschaft, durch die internationale Einbindung bei der UNO sowie die bi- und multilaterale Zusammenarbeit.

Die Situation vor Ort ist weiterhin sehr unübersichtlich, weshalb es nur relativ wenige gesicherte Informationen zur Lage gibt. Zur aktuellen Lage kann die Regierung Folgendes ausführen:

Die Zahl der Binnenvertriebenen in Afghanistan wird durch das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) derzeit auf rund 3.5 Millionen geschätzt. Davon wurden alleine im laufenden Jahr mehr als 500‘000 Menschen neu vertrieben. In den Nachbarstaaten Afghanistans werden derzeit mehr als 2.2 Millionen afghanische Flüchtlinge gezählt, wovon sich rund 1.45 Millionen in Pakistan sowie rund 780‘000 im Iran befinden.

Die humanitäre Lage im Land ist prekär. 18 Millionen Menschen, davon 10 Millionen Kinder, sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Auf Basis der aktuellen Lage schätzt die UNO, dass bis Ende 2021 mehr als 500‘000 Menschen aus Afghanistan fliehen könnten.

Eine freiwillige Aufnahme von Asylsuchenden aus Afghanistan wird derzeit durch die Regierung nicht aktiv geprüft. Diesbezüglich werden aber insbesondere die Schengen-weiten Aufnahmepläne genau verfolgt und eine allfällige freiwillige Beteiligung Liechtensteins zu gegebener Zeit geprüft.

Im Sinne einer sofortigen Hilfe vor Ort unterstützt Liechtenstein das UNHCR-Hilfsprogramm im Afghanistan-Kontext mit einem Betrag von CHF 100’000.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema Aufnahme von Geflüchteten aus Afghanistan

In der Vergangenheit hat sich Liechtenstein für bedrohte Menschen eingesetzt. Als Anfang der 90er Jahre im ehemaligen Jugoslawien die Kriegswirren stattfanden sowie zuletzt im Syrienkrieg, hat sich Liechtenstein durch eine grössenverträgliche Asylpolitik ausgezeichnet. In Afghanistan erleben wir nun mit der Machtübernahme der Taliban unfassbares Leid und viele Staaten in Europa fürchten eine erneute Flüchtlingswelle. Es stellt sich daher die Frage, wie sich Liechtenstein mit dem Thema der Aufnahme von Geflüchteten aus Afghanistan befasst.

Abgeordneter Walter Frick

Nach welchen Kriterien prüft Liechtenstein in der derzeitigen Situation eine proaktive und freiwillige Aufnahme von Asylsuchenden aus Afghanistan?
Das Asylgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass die Regierung im Rahmen der europäischen Asylpolitik Asylsuchende zur Behandlung ihres Asylgesuchs von einem anderen Dublin-Staat übernehmen oder Flüchtlingen, welche ein anderer Dublin-Staat als Flüchtlinge anerkannt hat, Asyl gewähren kann. Ähnliches ist auch betreffend Personen, die vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt wurden und sich in einem Erstaufnahmestaat befinden, vorgesehen. Eine freiwillige Aufnahme von Asylsuchenden aus Afghanistan wird derzeit nicht aktiv geprüft. Diesbezüglich werden aber insbesondere die Schengen-weiten Aufnahmepläne genau verfolgt und eine allfällige freiwillige Beteiligung Liechtensteins zu gegebener Zeit geprüft.

Wie hoch schätzt die Regierung, neben den Asylgesuchen von Menschen, die eigenständig in unser Land kommen, grundsätzlich das Potenzial der freiwilligen Aufnahmekapazität im Land ein?
Derzeit liegen keine konkreten Aufnahmepläne oder entsprechende Anfragen zur freiwilligen Aufnahme von Asylsuchenden vor. Die Aufnahmekapazität für freiwillige Aufnahmen von schutzsuchenden Personen wird letztlich vor allem von der Auslastung des Asylwesens zum Entscheidungszeitpunkt einer Aufnahme abhängig sein. Es ist ausserdem darauf Bedacht zu nehmen, dass sich die Aufnahmekapazitäten von schutzsuchenden Personen nicht abschliessend regulieren lässt, da Liechtenstein zur Prüfung eines jeden Asylgesuchs, das im Inland gestellt wird, völkerrechtlich und von Gesetzes wegen, zuständig ist.

Was sind aus Sicht der Regierung für unser Land im Bereich der Migrations- und Asylpolitik die grössten Herausforderungen in den kommenden vier Jahren und wie wird diesen begegnet?
Durch die geographische Lage in der Mitte von Europa wird sich Liechtenstein mit den gleichen Herausforderungen auseinandersetzen müssen, wie sich diese auch in anderen europäischen Binnenstaaten stellen.

Um möglichen Herausforderungen begegnen zu können, hat die Regierung schon seit längerem Massnahmen getroffen und gesetzliche Grundlagen geschaffen, um Asylverfahren möglichst rasch – unter Wahrung der Grundrechte – durchführen zu können. Auch wurde eine „Task Force Asyl“ unter der Leitung des Ausländer- und Passamts sowie der Landespolizei eingesetzt, in welcher ein regelmässiger Austausch mit den betroffenen Stellen stattfindet und Lagebeurteilungen vorgenommen werden, um sich auf mögliche erhöhte Fluchtbewegungen entsprechend vorbereiten zu können.

Wie positioniert sich Liechtenstein im Rahmen der Schengen-Dublin-Mitgliedschaft zum sich in Bearbeitung befindenden EU-Migrations- und Asylpaket?
Grundsätzlich sind die Vorschläge der EU-Kommission als positiv zu bewerten. Liechtenstein beteiligt sich auf Expertenebene in den verschiedenen Arbeitsgruppen an den Diskussionen zu den einzelnen Rechtsakten. Im Weiteren ist festzuhalten, dass derzeit die Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten in verschiedenen Bereichen des Vorschlags noch relativ weit auseinander liegen und eine baldige Einigung nicht zu erwarten sein wird.

Angesicht der Krise in Afghanistan spricht sich Liechtenstein dafür aus, dass ein rascher Konsens zwischen den Mitgliedstaaten betreffend das Migrations- und Asylpakets gefunden werden sollte.

Kritische Berichte über «unintegrierbare» und straffällige afghanische Asylsuchende/Migranten liessen jüngst in den Nachbarstaaten aufhorchen. Gibt es in Anlehnung an die freiwillige Aufnahme von Syrienflüchtlingen vor einigen Jahren mittlerweile Erkenntnisse über Faktoren und allfällige Verbesserungen in Bezug auf das Integrationspotenzial, welche für zukünftige allfällige weitere freiwillige Aufnahmen von Flüchtlingen bedeutsam wären?
Bei der Aufnahme von Personen aus Syrien wurde ein Integrationsplan erarbeitet und umgesetzt, welcher u.a. gezielte Sprachförderung, Behördengänge, die Anmietung von Wohnungen und Jobcoaching vorsah. Die betreuten Personen wurden auch mit den geltenden Grundrechten und Grundregeln des Zusammenlebens und mit kulturspezifischen Zusammenhängen vertraut gemacht.

Eine erfolgreiche Integration von ausländischen Personen in unsere Gesellschaft hängt im Weiteren von vielen verschiedenen Faktoren und Akteuren ab. So muss nicht nur die Bereitschaft des Individuums zur Integration in der Gesellschaft bestehen, sondern die Bevölkerung muss auch bereit sein, diese Person in das gesellschaftliche Leben zu integrieren.

Die Erkenntnisse aus der Praxis werden natürlich für folgende Integrationsprozesse herangezogen werden. Diesbezüglich weist die Regierung auch auf die im Februar 2021 genehmigte Integrationsstrategie 2021 hin.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema Hochspannungsleitung Balzers

Ende August 2021 ist der seit vielen Jahren gekündigte Vertrag mit Swissgrid im Zusammenhang mit der Hochspannungsleitung in Balzers ausgelaufen. Am 24. August 2021 fand ein «runder Tisch» mit allen involvierten Parteien statt. Es hat sich dabei herausgestellt, dass mehrere Varianten zum Rückbau beziehungsweise zur Verlegung der Leitung abgeklärt wurden, schlussendlich aber lediglich die drei bekannten Varianten als realistisch betrachtet werden.

Abgeordneter Manfred Kaufmann

Ist es korrekt, dass einige geprüfte Varianten nur deshalb nicht möglich sind, weil gesetzlich festgelegte Schutzzonen dem entgegenstehen? Falls ja, wird beispielsweise die Unantastbarkeit einer provisorischen Wasserschutzzone bedeutsamer eingeschätzt als die Gesundheit der betroffenen Anwohner?
Nein, das ist nicht richtig. Die Variantenprüfung wurde 2019 von Swissgrid in Auftrag gegeben. Dabei wurde eine breite Palette von Varianten u.a. hinsichtlich ihrer bautechnischen und umweltrechtlichen Realisierbarkeit untersucht. Ziel dieser Abklärungen war es, Varianten festzustellen, die nur eine geringe Anzahl von rechtlichen Verfahren durchlaufen müssen und damit relativ zeitnah realisiert werden können. Alle Varianten, die eine Verlegung der Höchstspannungsleitung auf schweizerischem Staatsgebiet zur Folge hätten, wurden aufgrund der schweizerischen Rechtslage, die ein Sachplanverfahren auf Bundesebene mit einem Umsetzungshorizont von 15 bis 30 Jahren vorsieht, von Swissgrid nicht mehr weiterverfolgt. Die verbleibenden Varianten auf liechtensteinischem Staatsgebiet wurden auf diejenigen Varianten eingegrenzt, die als in innert weniger Jahre realisierbar eingeschätzt wurden. Dies sind Varianten, die keine neue Anlagen in Schutzgebieten bedingen. In jedem Fall sind Dienstbarkeiten von Privaten sowie Gemeinde und Bürgergenossenschaft Balzers erforderlich.

Wurden im Zusammenhang mit Frage 1 auch Ausnahmebewilligungen geprüft, wodurch eine Verlegung der Leitung trotzdem genehmigt werden könnte?
Im Rahmen des Variantenstudiums wurde die Genehmigungsfähigkeit lediglich kursorisch geprüft. Eine vertiefte Abklärung, welche Ausnahmebewilligungen allenfalls erforderlich wären, kann erst nach Vorliegen eines konkreten Projekts erfolgen.

Ist geplant, die Leitung irgendwann komplett in die Schweiz zu verlegen beziehungsweise wird die Leitungsführung über Lida/Elltal beibehalten?
Im Hinblick auf die langfristige Planung über den Verlauf der Höchstspannungsleitung wurden bilaterale Gespräche mit der Schweiz aufgenommen. Ziel dieser Gespräche ist es, einen Staatsvertrag zu erarbeiten, der den zukünftigen Verlauf der Leitung regelt und das gemeinsame Verfahren der Trasseefindung festlegt. Derzeit gibt es noch keine Planung über die langfristige Trassenführung. Gleichzeitig strebt Liechtenstein an, dass auch Fragen des formellen Einbezugs von Liechtenstein in die Regelzone Schweiz geklärt werden.

Wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn sowohl der Landtag als auch der Staatsgerichtshof die Enteignung ablehnen?
Es ist nicht zielführend, im Rahmen einer kleinen Anfrage über noch nicht getroffene Entscheide anderer Institutionen, wie dem Landtag oder dem Staatsgerichtshof, zu spekulieren und mögliche Szenarien zu entwerfen und so die noch nicht begonnenen Verfahren zu beeinflussen.

Kann die Regierung eine Einschätzung abgeben, wann das Expropriationsverfahren im Landtag behandelt wird?
Die Regierung geht aktuell davon aus, dass sich der Landtag in den nächsten Monaten mit dem Antrag von Swissgrid über die Expropriation befassen wird.


Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema Inventar der Naturvorrangflächen

Im Februar 2018 habe ich mich erstmalig nach dem Stand des Inventars der Naturvorrangflächen erkundigt. Dieselbe Kleine Anfrage stellte ich im Dezember 2018. Dazumal liess die Regierung verlauten, dass die periodische Nachführung des Inventars als fachliche Grundlage für die Vollzugsarbeit im Sommer 2019 fertiggestellt sein sollte.

Laut Art. 9 des Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft ist die Regierung verpflichtet, ein Inventar der geschützten und schützenswerten Landschaften zu erstellen. Die Regierung hat die betroffenen Gemeinden, Liegenschaftseigentümer, sowie nutzungsberechtigte Personen von der Aufnahme von Landschaftsteilen in das Inventar zu informieren. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1996, wie auch das erste und bisher einzige erschienene Inventar.

Abgeordneter Patrick Risch

Wie ist der Stand bei der Nachführung des aktuellen Inventars? Wurden die Betroffenen laut Art. 9 Abs. 3 bereits über die Aufnahme ins Inventar informiert? Wenn nein, warum wurde mit dieser Arbeit noch nicht begonnen?
Die Aktualisierung des Inventars ist fachlich abgeschlossen, jedoch hat die Regierung diese noch nicht beschlossen. Grund ist, dass da gemäss Art. 9 Abs. 3 NSchG alle von der Aufnahme von Landschaftsteilen ins Inventar betroffenen Grundeigentümer zu verständigen wären, was einen sehr hohen Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Deshalb wurde dieses Verfahren seit Inkrafttreten des Gesetzes 1996 noch nie durchgeführt.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich beim Inventar der Naturvorrangflächen um eine wissenschaftliche Feststellung handelt, die zwar behördenverbindlich ist aber keine direkte Rechtswirkung auf die Grundstückseigentümer hat. Mit der Verständigung der Grundeigentümer unter Hinweis von Rechtsfolgen würde das Inventar bereits auf die Stufe einer Schutzverordnung gehoben. Das Inventar soll aber eine rein behördenverbindliche Grundlage bleiben. Erst bei der Unterschutzstellung von Flächen aus dem Inventar per Verordnung oder im Rahmen einer Verfügung soll es grundeigentümerverbindlich werden. Mit einem solchen Schritt werden die Grundeigentümer beschwerdeberechtigt.

Die Regierung wird deshalb bei Gelegenheit dem Landtag eine Revision des Naturschutzgesetzes vorlegen, um ein stufen- und sachgerechtes Verfahren zur Nachführung des Inventars der Naturvorrangflächen zu gewährleisten.

Ist das Inventar aus dem Jahr 1996 noch rechtsgültig und bildet dies für alle Betroffenen laut Art. 9 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes eine verbindliche Grundlage im Sinne dieses Gesetzes?
Wie bereits ausgeführt, ist das Inventar der Naturvorrangflächen nicht grundeigentümerverbindlich. Es hat jedoch behördenverbindlichen Status und ist bei Interessensabwägungen zu berücksichtigen. Als wissenschaftliche Grundlage zieht das Amt für Umwelt im Übrigen das aktualisierte Inventar gleichermassen bei.

Ergänzend ist festzuhalten, dass viele der im Inventar geführten Gebiete und Objekte schon heute einen direkten Schutz geniessen, indem sie entweder bereits per Verordnung unter Schutz gestellt wurden oder direkt über das Naturschutzgesetz Art. 5 und 6 in Verbindung mit Art. 12 und 13 geschützt sind.


Kleine Anfrage des Abg. Seger Daniel zum Thema: Sicherstellung der Stromversorgung Liechtensteins nach Abbruch der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU

Die Schweiz beziehungsweise der Bundesrat hat Ende Mai 2021 die Verhandlungen mit der EU zu einem institutionellen Rahmenabkommen abgebrochen. Als Folge hat die EU kommuniziert, dass die EU vorerst keine Abkommen in neuen Bereichen abschliessen wolle oder ältere Abkommen an neuere Entwicklungen mittels Vertragsabänderung nicht mehr anpassen werde.

Aus der Presse, wie auch von schweizerischen Stromanbietern wurde diesbezüglich darauf hingewiesen, dass dies im Bereich der schweizerischen Stromversorgung zu Lücken oder zu viel höheren Strompreisen in der Schweiz und somit wohl auch für Liechtenstein im Vergleich zur EU führen kann.

Abgeordneter Daniel Seger

Welche direkten und indirekten Konsequenzen sieht die Regierung für Liechtenstein im Bereich Sicherstellung der Stromversorgung durch den Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU kurz-, mittel- und langfristig?
Die Stromsysteme zwischen der EU und der Schweiz sind historisch bedingt sehr eng verflochten. Dass die Schweiz (und somit Liechtenstein als Teil der Regelzone Schweiz) aus diesem Stromverbund ausgeschlossen wird, wird nicht erwartet. Nach Ansicht der Regierung könnte es jedoch kurz-, mittel- und langfristig zu Nachteilen in Bezug auf den positiven Nutzen des Strombinnenmarkts kommen. Liechtenstein würde insbesondere dann negativ getroffen, wenn es zu Kostensteigerungen im Import von der EU in die Schweiz kommt.

Auf welche alternativen Wege kann Liechtenstein diese Probleme (Sicherstellung der Stromversorgung) mitigieren, sprich mildern?
Derzeit kann Liechtenstein rund 25% des Stromverbrauchs im Inland produzieren. Gemäss Energiestrategie soll dies bis 2030 auf 33% gesteigert werden. Eine weitere Steigerung würde beispielsweise die Errichtung von Windkraftwerken oder eines Rheinkraftwerks bedingen, die seitens der Regierung aber nicht als realisierbar beurteilt werden. Liechtenstein bleibt damit substanziell von Stromimporten abhängig. Dabei gilt es zu beachten, dass der Strom vor allem im Winter fehlt.

Von welchen anderen Ländern kann Liechtenstein jetzt bereits Strom beziehen beziehungsweise bezieht Liechtenstein schon Strom?
Die LKW beziehen den Strom aus verschiedenen Ländern, letztlich aber immer aus der Regelzone Schweiz. Das heisst, wenn Liechtenstein zum Beispiel Strom aus Österreich bezieht, wird diese Energie nach den EU-Regeln in die Bilanzgruppe der LKW und somit in die Regelzone Schweiz übertragen. Ohne die Teilnahme an der Regelzone Schweiz können die LKW also keine Energie in Liechtenstein bereitstellen.

Können beziehungsweise müssen für den Bezug dieses Stroms die Leitungen der Swissgrid über liechtensteinisches Hoheitsgebiet benutzt werden oder ist dies unabhängig von den Leitungen der Swissgrid möglich?
Ja, ohne die sogenannte Netzebene 1 (Übertragungsnetz 220 kV und 380 kV) ist der Handel und letztlich auch die örtliche Bereitstellung des Stroms nicht möglich. Die beiden 220-kV-Leitungen der Swissgrid AG sind Teil der Netzebene 1 und dementsprechend auch für die Versorgung Liechtensteins zentral.

Mit welchen Mehrkosten rechnet die liechtensteinische Regierung bezüglich des Strompreises?
Die Regierung kann zur künftigen Entwicklung des Strompreises keine Aussage machen. Die Marktpreise sind aber aufgrund des europaweiten Umstiegs von konventionellen Kraftwerken auf stochastische Produktionen wie Wind- und PV-Anlagen deutlich volatiler. In diesem Jahr sind die Strompreise an den Börsen beispielsweise stark angestiegen. Für die Entwicklung der Strompreise wird es wesentlich sein, zu welchen Kosten die Schweiz mögliche Lücken selbst schliessen kann beziehungsweise ob die EU-Märkte diese Lücken kosteneffizient schliessen.