Tod von I.D. Fürstin Marie: Staatstrauer bis Samstag, 28. August 2021

Vaduz (ots) – Tief betroffen hat die Regierung die Information über den Tod I.D. Fürstin Marie von und zu Liechtenstein zur Kenntnis genommen.

In enger Absprache mit dem Fürstenhaus ordnet die Regierung eine siebentägige Staatstrauer bis und mit Samstag, 28. August 2021, an. Während dieser Zeit sind alle öffentlichen Gebäude in den Landesfarben und den Farben des Fürstenhauses gemäss Traueranlass beflaggt. Die Bevölkerung wird ersucht, ihre Privatgebäude gemäss Traueranlass zu beflaggen. Die Flaggen sind auf Halbmast zu setzen.

Soweit Flaggen nicht auf Halbmast gesetzt werden können, sind sie mit einem Trauerflor zu versehen.

In der Zeit der Staatstrauer sollen Veranstaltungen oder Feierlichkeiten überdacht und mit dem Traueranlass entsprechender Zurückhaltung und Respekt durchgeführt werden. Es entspricht dem Anliegen des Fürstenhauses, dass nicht alle Festlichkeiten und Veranstaltungen abgesagt werden, sondern dass I.D.

Fürstin Marie im Rahmen von Schweigeminuten oder Anpassungen im Programm gedacht wird. Private Veranstalter sind aufgerufen, ihre Planungen entsprechend zu überdenken.

Die Regierung entbietet S.D. dem Landesfürsten, S.D. dem Erbprinzen sowie der gesamten Fürstenfamilie ihr aufrichtiges Beileid.