Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen

Das Ausländer- und Passamt nimmt bis spätestens 31. August 2021 Bewerbungen für die Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige entgegen. Die Vorauslosung findet am 10. September 2021 und die Schlussauslosung am 5. November 2021 statt.

Jährlich werden zwei Auslosungsverfahren unter Aufsicht einer Landrichterin beim Ausländer- und Passamt durchgeführt, bei denen mindestens 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren im Jahr 2021 wurde bereits im Frühjahr abgeschlossen. Die Vorauslosung im Herbst findet am 10. September 2021 statt. Die Bewerbungen dafür können bis spätestens 31. August 2021 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Vorauslosung sind: EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung, vollständig ausgefülltes Gesuchsformular und rechtzeitige Gebühreneinzahlung.

Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.

Im Rahmen einer Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen mindestens 28 Personen und bei den Nicht-Erwerbstätigen mindestens 8 Personen ausgelost, welche bei Erfüllen weiterer Voraussetzungen die Möglichkeit haben, an der Schlussauslosung vom 5. November 2021 teilzunehmen.

Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren gibt die Homepage des Ausländer- und Passamtes: http://www.apa.llv.li .