Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich Innovationsförderung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Mai den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen zuhanden des Landtags verabschiedet.

In Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der Schweiz im Bereich der Innovationsförderung haben die Regierung und der Schweizerische Bundesrat im Januar eine neue Vereinbarung über die Förderung wissenschaftsbasierter Innovation abgeschlossen. Die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2016 war bis Ende 2020 befristet, auch die neue Vereinbarung gilt wiederum für vier Jahre. Auf der Grundlage der Vereinbarung wird die bereits bestehende Zusammenarbeit mit Innosuisse, der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung, im Bereich der Forschungs- und Innovationsförderung fortgesetzt und zusätzlich um den Bereich des Start-up Coachings erweitert. Dadurch soll der Wirtschafts- und Innovationsstandort Liechtenstein und der Region weiter gestärkt werden.

Zur Umsetzung der Vereinbarung wird für die Ausrichtung von Fördermitteln an nationale Forschungseinrichtungen ein Verpflichtungskredit von 2.2 Mio. Franken beantragt. Der Landtag wird die Vorlage voraussichtlich in seiner Sitzung im Juni behandeln.