Staatsbeitrag an die Kosten der OKP für 2022

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Mai 2021 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2022 genehmigt. Die Gesundheitskosten sind 2020 leicht gestiegen (+1.3%).

Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist geregelt, dass der Staat 90% der im Landesdurchschnitt errechneten Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Kinder übernimmt und für die übrigen Versicherten einen Beitrag an die Hochkostenversicherung leistet. Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2022 auf CHF 33 Mio. festzulegen.

Der vom Staat finanzierte Beitrag bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und hat somit keinen Einfluss auf die Prämie, den Arbeitgeberbeitrag und die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte.

Nach fünf Jahren ohne nennenswertes Kostenwachstum sind die Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Geschäftsjahr 2019 erstmals wieder deutlich angestiegen (+5.8%). 2020 war ein weniger starker Zuwachs von +1.3% zu verzeichnen. Überdurchschnittlich gewachsen sind dabei die Kosten für stationäre Spitalaufenthalte, für Laborleistungen und für den Medikamentenbezug in Apotheken. Die ambulanten Leistungen, insbesondere die ambulanten Arztkosten, waren in diesem Jahr hingegen nicht kostentreibend. Das mag ein Indiz dafür sein, dass dieses Leistungsangebot aufgrund der Covid-19-Pandemie zeitweise nur eingeschränkt in Anspruch genommen wurde.

Unsicherheiten bezüglich der Gesundheitskosten des Jahres 2021 ergeben sich weiterhin durch die Einflüsse der Corona-Krise. Derzeit sind deren kostenmässige Auswirkungen nicht abschätzbar. Nichtsdestotrotz gilt es, die Bemühungen im Hinblick auf bezahlbare Prämien weiter fortzusetzen.