Weiterführung des AIA mit Gibraltar

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 27. April 2021 den Bericht und Antrag betreffend die Weiterführung des Automatischen Informationsaustausch AIA mit Gibraltar genehmigt.

AIA-Daten mit Gibraltar wurden seit September 2017 basierend auf dem AIA-Abkommen Liechtenstein-EU ausgetauscht. Aufgrund des „Brexit“ wird Gibraltar ebenso wie UK nicht mehr vom räumlichen Geltungsbereich des AIA-Abkommens Liechtenstein-EU erfasst. Analog zu UK soll daher der AIA mit Gibraltar nahtlos unter der MAK sowie dem MCAA weitergeführt werden.