Verordnung über den Verkehr mit Medizinprodukten im EWR

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. April 2021 die Verordnung über den Verkehr mit Medizinprodukten im Europäischen Wirtschaftsraum genehmigt.

Die EU hat am 5. April 2017 die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte verabschiedet, welche die bisher gültigen Richtlinien (90/385/EWG, 93/42/EWG und
98/79/EG) ersetzt. Medizinprodukte spielen eine wichtige Rolle in der öffentlichen Gesundheit. Wie nachfolgende Auswahl an Beispielen zeigt, können Medizinprodukte in den unterschiedlichsten Formen im Alltag auftreten: Etwa als Klebepflaster, Kontaktlinsen, Röntgengeräte, Herzschrittmacher, Brustimplantate, Hüftprothesen und bestimmte Software-Apps. Der Medizinproduktesektor ist von wesentlicher Bedeutung für die medizinische Versorgung. Die gegenständliche EU-Verordnung wurde in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) übernommen. Sie ist daher ab dem 26. Mai 2021 auch für Liechtenstein gültig und unmittelbar anwendbar, womit ein besserer Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Patientensicherheit im Bereich der Medizinprodukte gewährleistet wird.

Trotz der unmittelbaren Anwendbarkeit beinhaltet die EU-Verordnung einige umsetzungsbedürftige Bestimmungen. Die erforderliche nationale Umsetzung erfolgt durch die Neufassung der Verordnung vom 4. Juni 1996 über den Verkehr mit aktiven implantierbaren medizinischen Geräten und Medizinprodukten im Europäischen Wirtschaftsraum.