Vernehmlassung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes gestartet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 20. April 2021 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen genehmigt.

Mit der Genehmigung des Klimaübereinkommens von Paris vom Dezember 2015 hat der Landtag u.a. dem Ziel zugestimmt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2030 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. Im Zuge der Verabschiedung des Emissionshandelsgesetzes im Dezember 2020 hat der Landtag zudem festgelegt, dass das Land Liechtenstein bis zum Jahre 2050 die CO2-Neutralität erreichen soll. Mit der gegenständlichen Vernehmlassungsvorlage unterbreitet die Regierung Vorschläge für die Erreichung der Ziele.

Die Regierung kommt mit dieser Vorlage zudem der völkerrechtlichen Verpflichtung der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz vom 29. Januar 2010 betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein nach. Danach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben, insbesondere die CO2-Abgabe, in sein Landesrecht. Die Schweizerische Bundesversammlung hat am 25. September 2020 eine Totalrevision des schweizerischen CO2-Gesetzes beschlossen, gegen die das Referendum erhoben wurde. Die Volksabstimmung über das neue schweizerische CO2-Gesetz findet am 13. Juni 2021 statt. Um ein gleichzeitiges Inkrafttreten mit dem schweizerischen CO2-Gesetz per 1. Januar 2022 zu ermöglichen, muss die Vernehmlassung noch vor Durchführung der Volksabstimmung der Schweiz erfolgen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 2. Juni 2021.