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Regierung verabschiedet Kulturgüterschutzverordnung

In ihrer Sitzung vom 13. April 2021 hat die Regierung die Kulturgüterschutzverordnung (KGSV) erlassen. Die Verordnung regelt die Organisation sowie die Abläufe für die Prävention und den Schutz von Kulturgütern bei einer Gefährdung auf Grundlage des Gesetzes über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern (Kulturgütergesetz).

Kulturgüter sind Zeugen der Menschheit. Kulturgüter waren und sind ständig bedroht. Die Zerstörung, gewaltsame Aneignung und Verschleppung von Kunstwerken und Kulturgütern reicht bis in die Anfänge der Menschheitsgeschichte zurück. Gefahren für das Kulturgut stellen aber nicht nur bewaffnete Konflikte dar, sondern insbesondere auch Unwetter, Erdbeben, Hochwasser, Brände und Diebstähle. Der Schutz der beweglichen und unbeweglichen Kulturgüter vor Verlust und Zerstörung wird erreicht, indem konkrete Massnahmen geplant oder ergriffen werden, um das kulturelle Erbe bestmöglich vor schädlichen Auswirkungen zu schützen.

Die von der Regierung verabschiedete KGSV definiert dazu unter anderem die Kennzeichnung geschützter Kulturgüter sowie die Planung von Massnahmen, um diese bestmöglich vor Schäden zu bewahren. Zur Koordination des Kulturgüterschutzes wird ein Kulturgüterschutzverbund unter dem Vorsitz des Amts für Kultur geschaffen, in dem neben öffentlich-rechtlichen im Einzelfall auch private Eigentümer von geschützten Kulturgütern vertreten sein können. Ziel des Kulturgüterschutzverbunds sind die Zusammenführung bestehender Ressourcen im Ereignisfall sowie die wechselseitige Unterstützung der Mitglieder in allen Fragen und Aufgaben der Prävention.

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