Hypothekar- und Immobilienkreditverordnung (HIKV) verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 16. März 2021 die Hypothekar- und Immobilienkreditverordnung (HIKV) verabschiedet.

Zur Durchführung des vom Landtag in seiner Sitzung im Dezember beschlossenen Gesetzes über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge für Konsumenten (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz; HIKG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2014/17 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher wurde eine entsprechende Verordnung notwendig.

Die Verordnung beinhaltet konkrete Bestimmungen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung als Kreditvermittler, zur Anerkennung und den Pflichten der Revisionsstellen von Kreditvermittlern, der Ausübung der Tätigkeit als Kreditvermittler im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie der Führung des Registers der Kreditvermittler und der Einhebung von Gebühren durch das Amt für Volkswirtschaft.

Im Zuge der Neuregelungen wird es künftig Mindeststandards für Wohnimmobilienfinanzierungen geben, um Konsumenten besser vor unseriösen Kreditvergabepraktiken zu schützen. Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz sowie die Hypothekar- und Immobilienkreditverordnung werden am 1. April 2021 in Kraft treten.