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Erinnerung: Vorbereitung der online-Anmeldung für Risikopatienten

Voraussichtlich im Lauf der kommenden Woche wird ein Online-Anmeldesystem aufgeschaltet, mit dem die Anmeldung zur Impfung erfolgen kann. Die Terminvergaben erfolgen dann automatisiert und nicht mehr über die Gemeinde-Hotlines. Personen, welche aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, erhalten bei der Terminvergabe Priorität. Sie müssen die Zugehörigkeit zur Hochrisikogruppe mit einer ärztlichen Bestätigung belegen.

Personen, welche aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, können dies bei der Online-Anmeldung angeben und erhalten bei der Terminvergabe Priorität. Diese Priorität wird aber nur Personen mit ganz bestimmten Vorerkrankungen gewährt, bei denen beobachtet wurde, dass eine Infektion mit dem Coronavirus ein besonders hohes Risiko darstellt. Das ärztliche Attest wird zwar erst beim Erscheinen im Impfzentrum benötigt, es ist aber empfehlenswert, dieses zeitnah zu besorgen, damit sich die Anfragen bei den Arztpraxen über einen längeren Zeitraum verteilen.

Personen mit Vorerkrankungen
Personen, die an Vorerkrankungen leiden, sollten sich vor der Anmeldung erkundigen, ob sie in die Gruppe der prioritär zu behandelnden Personen gehören. Im Zweifelsfall sollte mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt abgeklärt werden, ob eine dieser Erkrankungen vorliegt. Die Arztpraxis muss das Vorhandensein einer dieser Vorerkrankungen mit einem Attest bestätigen. Dieses Attest muss vor der Impfung im Impfzentrum vorgewiesen werden. Ohne ärztliche Bestätigung kann keine Priorisierung bei der Impfung erfolgen. Personen, die vom System aufgrund der Angabe, dass sie zur Risikogruppe gehören, einen prioritären Impftermin zugewiesen bekommen haben und bei der Ankunft am Impfzentrum keine ärztliche Bestätigung vorweisen können, werden abgewiesen. Für Risikopersonen ist es daher wichtig, sich jetzt auf die Impfung vorzubereiten, indem sie die entsprechenden Abklärungen tätigen.

Liste der Vorerkrankungen
Die folgende Liste des Schweizer Bundesamts für Gesundheit gibt einen Überblick der chronischen Krankheiten, die zu einem ärztlichen Attest und einer prioritären Impfung berechtigen.

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