Corona: Amortisation der Kredite um ein Jahr aufgeschoben

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 16. März 2021 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Ausfallgarantiegesetz beschlossen.

Im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurde das Ausfallgarantiegesetz geschaffen. Dieses Gesetz hatte zum Ziel, liechtensteinischen Unternehmen einen raschen und unkomplizierten Zugang zu Krediten zu ermöglichen, um kurzfristige Liquiditätsprobleme, welche sich aufgrund der behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ergaben, überbrücken zu können. Diese Massnahme stellte in der ersten Phase ein zentrales Element dar.

Ausgehend davon, dass die behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in weiterer Folge wieder gelockert und sich eine Erholung der gesamten Wirtschaft einstellt, wurde der Beginn der Rückführung der Kredite gesetzlich auf ein Jahr nach dem Kreditabschluss festgelegt.

Entgegen der damaligen Annahmen dauert die Pandemie auch ein Jahr nach dem Auftreten der ersten positiven Fälle in Liechtenstein weiter an. Auch sind einige Branchen weiterhin von behördlich angeordneten Schliessungen betroffen und auf Unterstützungsmassnahmen angewiesen. Diesem Umstand wurde mit insgesamt vier Massnahmenpaketen Rechnung getragen. Diverse Massnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden bis Mitte des laufenden Jahres verlängert (bspw. Härtefallzuschüsse, coronabedingte Kurzarbeit). Da gerade die betroffenen Unternehmen nebst den Unterstützungsleistungen auch auf die abgesicherten Kredite angewiesen sind, ist der Beginn der Rückführung der Kredite zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Regierung nicht angezeigt. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag schlägt die Regierung deshalb vor, den Beginn der Rückführung und auch der Verzinsung der Kredite um ein Jahr aufzuschieben und die maximale Kreditlaufzeit um ein Jahr zu verlängern.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li bezogen werden.