Zur Petition von Xaver Jehle, Schaan

FBP: Respekt vor Landtag
und Volksrechten

 

In diesen Tagen reichte Xaver Jehle eine Petition ein, die kritisch hinterfragt werden darf und wahrscheinlich auch muss. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch gerät dabei in die Schusslinie, was der Vaterländischen Union natürlich widerstrebt. Trotzdem ist es das Recht eines jeden Bürgers, Petitionen zu verfassen und zu übergeben.

Als Reflex auf die Petition meldete sich sofort Vaterland-Chefredaktor Schädler zu Wort und erdreistete sich, jedem Abgeordneten, der sich im Landtag zur Petition Jehles äussert, eine Charakterschwäche zu unterstellen. Schädler untergräbt damit das Petitionsrecht und verletzt damit die Redefreiheit des Landtags. Demokratiepolitisch ist das ein ungeheuerlicher Versuch der Einflussnahme auf den Landtag, die der Landtag so nicht stehen lassen kann. Am Samstag doppelt gar noch VU Präsident Günther Fritz nach, in dem er den Vorsitzenden des Landesausschusses Albert Frick angreift. Dieser habe als Wahlkampfaktion die Petition traktandiert. Dabei weiss er es besser. Nicht Albert Frick, sondern der Landesausschuss beschliesst die Traktandierung für den Landtag und damit auch das Vorgehen. Leider missbrauchen hier die VU-Vertreter, sowohl der Parteipräsident als auch der Chefredaktor, die Volksrechte für billigen Wahlkampf. Geradezu lächerlich ist, wenn Günther Fritz zwischen den Zeilen versucht, den Petitionär und die FBP im Hintergrund in die Nähe zu rücken, oder Albert Frick mit dem Inhalt der Petition in Verbindung zu bringen. Nichts anderes will er implizieren.

Albert Frick handelte als Vorsitzender des Landesausschusses in gewohnt besonnener Art und verantwortungsvoll. Er hält sich an Recht und Ordnung. Die Geschäftsordnung des Landtags ist sein Massstab.

Die Anforderungen für das Petitionsrecht können natürlich kritisch hinterfragt werden. Es sollte auf keinen Fall Schule machen, dass künftig regelmässig Einzelpersonen mit diesem Recht auf Regierungsmitglieder losgehen. Das geltende Petitionsrecht ist ein Verfassungsrecht, das für alle Bürgerinnen und Bürger gilt, auch wenn sie nicht geborene Schriftsteller sind und die Form zu wünschen übriglässt. Der Landtag ist verpflichtet, dieses zu behandeln.