Regierung genehmigt Tarifvertrag mit der AP3 Luftrettung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Januar 2021 den Tarifvertrag zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) und der AAA Air Alpine Ambulance (AP3 Luftrettung) genehmigt.

Die AP3 Luftrettung hat im Jahr 2018 den Betrieb in Liechtenstein aufgenommen. Sie wird für Notfalleinsätze aufgeboten, wenn eine Flugrettung medizinisch unumgänglich ist. In solchen Fällen besteht auch eine Leistungspflicht im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

Der nunmehr genehmigte Tarifvertrag enthält Regelungen zu den Leistungsvoraussetzungen, der Qualitätssicherung und den Tarifen. Die Tarifhöhe entspricht jener der Einkaufsgemeinschaft „tarifsuisse“ in der Schweiz.