Vor einiger Zeit hatte der liechtensteinische Staatsgerichtshof darüber zu entscheiden, ob der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare vom Rechtsinstitut der Ehe verfassungs- und EMRK-konform ist. Anders als der österreichische Verfassungsgerichtshof hatte der Staatsgerichtshof keine rechtlichen Bedenken dagegen, gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe zu verwehren.
Diese Entscheidung ist nun Anlass, die (grund-)rechtlichen Rahmenbedingungen der „Ehe für alle“ näher zu analysieren. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Anforderungen der EMRK gelegt werden. Überdies soll die Thematik auch aus einer rechtsvergleichenden Perspektive betrachtet werden.
16. November 2020, 12:15–13:45 Uhr
Anmeldung erforderlich
Bis 12. November 2020 an . Sie erhalten nach der Anmeldung einen Link zur Teilnahme via Zoom.