Postulatsbeantwortung betreffend Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter

Die Regierung wurde im Postulat insbesondere eingeladen zu prüfen, welche Konsequenzen sich aus der in den nächsten Jahrzehnten absehbaren starken Zunahme von Menschen im hohen Alter für die Finanzierung von Pflege und Betreuung im Alter ergeben sowie ob sich die Situation längerfristig wieder entspannen wird. Zudem wurde danach gefragt, ob es in anderen Staaten innovative Modelle zur Finanzierung der Alterspflege und -betreuung gibt, die auf liechtensteinische Verhältnisse adaptiert werden könnten sowie wie die Finanzierung generationengerecht gestaltet werden kann.

Des Weiteren solle geprüft werden, ob Liechtenstein angesichts der demographischen Entwicklung auf einen Fachkräftenotstand im Bereich der Pflege und Betreuung hinsteuert und wenn ja, welche Massnahmen die Regierung plant. Schliesslich wurde danach gefragt, ob die verfügbaren Informationen, welche die Regierung für eine zielgerichtete Versorgungsplanung in diesem Themenbereich benötigt, ausreichend und zielführend sind und ob eine regelmässige Überprüfung der Entwicklung für den Bereich der Pflege und Betreuung im Alter zielführend wäre.

In der vorliegenden Postulatsbeantwortung stellt die Regierung das heutige System bzw. Finanzierung der Betreuung und Pflege dar und macht allgemeine Ausführungen zu künftigen Ausgestaltungsmöglichkeiten. In der Folge werden die gestellten Fragen beantwortet und insbesondere vier denkbare Finanzierungsmodelle für Liechtenstein mit Vor- und Nachteilen dargestellt. Da die Finanzierung der Betreuung und Pflege im Alter eine komplexe Materie darstellt und aufgrund der hohen Anzahl von Grenzgängern insbesondere EWR-rechtliche bzw. bi- und multilaterale Rahmenbedingungen zu beachten sind, können in dieser Postulatsbeantwortung jedoch keine abschliessenden Lösungen, sondern lediglich denkbare Modelle aufgezeigt werden, die einer vertieften Prüfung unterzogen werden müssten, nachdem entsprechende politische Grundsatzentscheidungen getroffen wurden.

Die Postulatsbeantwortung kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden.