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Leichter Anstieg der Fallzahlen während der Corona-Massnahmen

Eine Auswertung der Fallzahlen im Amt für Soziale Dienste per 31. August 2020 ergab einen leichten Anstieg bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe während der Massnahmen aufgrund der Corona-Pandemie. Mittlerweile bewegen sich die Fallzahlen wieder im Bereich des Vorjahres. Eine Zunahme um 43 Prozent zeigte sich bei den Anträgen auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung. Anträge auf Prämienverbilligung können noch bis zum 31. Oktober 2020 eingereicht werden.

Das Amt für Soziale Dienste unterstützt in Not geratene Personen mit wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe und ist zuständig für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung sowie für die Ausrichtung von Mietbeiträgen. Mit einer Auswertung der Fallzahlen per 31. August 2020 wurde geprüft, inwieweit sich die Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Sozialhilfe und den Bezug von Unterstützungsleistungen ausgewirkt hat.

Kein Anstieg der Fälle in der wirtschaftlichen Sozialhilfe
Während der einschneidenden Massnahmen, die in Zusammenhang mit dem Corona-Virus getroffen werden mussten, wurde eine leichte Zunahme der Fallzahlen bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe festgestellt. Mittlerweile bewegen sich diese Zahlen wieder auf Vorjahresniveau: Im Vorjahr wurden von Januar bis August im Durchschnitt 428 Fälle geführt, im gleichen Zeitraum 2020 sind es durchschnittlich 416 Fälle.

Je nach Lage der Wirtschaft werden sich die Folgen der Corona-Pandemie auf die Sozialhilfe erst verzögert auswirken, da das Amt für Volkswirtschaft vorgelagerte finanzielle Unterstützungsleistungen erbringt. Das Amt für Soziale Dienste rechnet mit einer Zunahme von Personen, die im kommenden Jahr Sozialhilfe benötigen werden.

Personen, die sich in einer schwierigen finanziellen oder persönlichen Lage befinden, können sich beim Amt für Soziale Dienste melden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Zunahme der Anträge bei der Prämienverbilligung
Per Ende August wurde bei der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung eine Zunahme der Anträge um 43 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet. Dies ist vor allem auf die deutliche Ausweitung der Anspruchsberechtigung zurückzuführen, welche vom Landtag beschlossen wurde und dieses Jahr erstmals wirksam wird. Insgesamt sind 2’088 Anträge eingegangen (2019: 1’453). Mit der Änderung der Prämienverbilligungsverordnung wurde die Frist für die Abgabe der Anträge auf den 31. Oktober festgesetzt. Somit können Anträge auf Prämienverbilligung weiterhin bis zu dieser Frist eingereicht werden. Empfehlenswert und auch erwünscht ist die Einreichung des Antrags mittels Online-Formular, das im Internet unter www.asd.llv.li, „Finanzielle Hilfen“ – „Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung“ abrufbar ist. Dadurch können die Anträge entsprechend zügig bearbeitet werden.

Konstante Fallzahlen bei den Mietbeiträgen
Die durchschnittlichen Fallzahlen bei den Mietbeiträgen belaufen sich von Januar bis August auf 221 Bezügerinnen und Bezüger. Während des Lockdowns war kein signifikanter Anstieg erkennbar. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen (Januar bis August 2019: 210). Anträge auf Mietbeiträge können jederzeit beim Amt für Soziale Dienste eingereicht werden. Beiträge werden ab Beginn desjenigen Monats ausbezahlt, in dem der vollständige Antrag beim Amt eingereicht wurde. Weitergehende Informationen (z.B. Anspruchsberechtigte, höchstzulässiges Einkommen) und das Antragsformular sind im Internet unter www.asd.llv.li bei „Finanzielle Hilfen“ – „Mietbeiträge“ zu finden.

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