Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. September 2020 den Bericht und Antrag betreffend Massnahmen zur langfristigen finanziellen
Sicherung der AHV verabschiedet.

Von Gesetzes wegen hat die Regierung mindestens alle fünf Jahre eine
versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV über einen 20 Jahre
vorausschauenden Zeitraum erstellen zu lassen und das Ergebnis dem Landtag
zur Kenntnis zu bringen. Das von der Regierung in Auftrag gegebene und dem
Landtag im März 2020 zur Kenntnis gebrachte Gutachten kommt zum Schluss,
dass Handlungsbedarf besteht. Zugleich hat die Regierung dem Landtag
Vorschläge für Massnahmen zu unterbreiten, welche ein Vermögen von
mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Zeitraums sicherstellen sollen
sowie in der Folge ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.

Beitragssatzerhöhung und Einmaleinlage von CHF 100 Mio.

Die Regierung schlägt vor, den Beitragssatz ab dem 1. Januar 2024 von 8.1%
auf 8.7 % zu erhöhen und per Ende 2020 eine Einmaleinlage von CHF 100 Mio. aus
dem Staatsvermögen in den AHV-Fonds zu tätigen. Mit dem vorgeschlagenen
Massnahmenbündel kann das Verhältnis von Fondsvermögen zu Jahresausgabe im
Rahmen der Modellannahmen per Ende 2038 von 4.26 (ohne Massnahmen) auf 5.22
verbessert und somit über die gesetzlich vorgeschriebenen Zielgrösse
angehoben werden.

Reduktion der Beiträge an die FAK als Ausgleich

Die aufgrund der Beitragserhöhung resultierende Mehrbelastung soll teilweise
mit einer Reduktion der Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK)
ausgeglichen werden. In die FAK leisten nur die Arbeitgeber Beiträge, nicht
die Arbeitnehmer. Die vorgeschlagene Minderbelastung der Arbeitgeber um 0.24 Prozentpunkte soll jedoch paritätisch auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt
werden, so dass die effektive Zusatzbelastung je 0.18 Prozentpunkte des
AHV-pflichtigen Lohns beträgt.