Besuche in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt wieder möglich

Das vom Kanton St. Gallen Mitte März verordnete Besuchsverbot für Spitäler endet mit 19. Juni. Ab dann sind auch in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt wieder Besuche möglich. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen sowie zum Schutz vom Patienten und Mitarbeitenden, ist dies jedoch nur unter Einhaltung bestimmter Regeln möglich.

«Aufgrund der räumlichen Voraussetzungen ist es in vielen Patientenzimmern nicht möglich, bei Besuchen den geforderten Abstand einzuhalten. Deshalb gilt für Besucher in unseren Spitälern eine Maskenpflicht», erklärt Stefan Lichtensteiger, CEO der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland. Zudem dürfen sich höchstens zwei Besucher gleichzeitig in einem Patientenzimmer aufhalten und die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten begrenzt.Ausnahmen gibt es für palliative Patienten, Partner von Wöchnerinnen und die Begleitung von Kindern. Die Verhaltensregeln wie Abstand halten, Körperkontakt vermeiden oder Hände desinfizieren sind weiterhin einzuhalten.

Für die Umsetzung dieser Massnahmen werden die Besucherinnen und Besucher gebeten, an allen drei Spitalstandorten den Haupteingang zu benutzen. Dort erhalten sie am Empfang die Maske, die sie während des Aufenthalts tragen müssen, sowie ein Formular. «Damit wir im Falle einer Corona-Infektion die Ansteckungskette nachvollziehen können, werden die Besucher ausserdem gebeten, am Empfang ihre Kontaktdaten anzugeben», ergänzt Lichtensteiger. Dort wird auch nachgefragt, ob die Besucher keine Covid-19-Symptome aufweisen, denn Patientenbesuche sind nur für Personen ohne Symptome möglich. Die Formulare werden nach drei Wochen vernichtet. Es erfolgt keine weitere Bearbeitung dieser Daten.

Darüber hinaus gibt es weitere Empfehlungen. So sollen Patientinnen und Patienten möglichst nur bei längeren Spitalaufenthalten besucht werden, d.h. erst ab einer Aufenthaltsdauer von vier Tagen. Ausserdem sollen die Besuche auf die engsten Bezugspersonen beschränkt werden. Weitere Informationen zu den aktuellen Besuchsregeln finden Sie unter www.srrws.ch.