Sportstätten, Spielplätze, Freizeitanlagen ab Freitag wieder geöffnet

Ab kommenden Freitag, 15. Mai gelten weitere Lockerungen auf der Rückkehr in ein geordnetes Leben.

So werden laut Regierungsbeschluss die Sportstätten, Spielplätze, Vereinsräumlichkeiten, Freizeitanlagen usw. geöffnet. Allerdings braucht es dazu ein Schutzkonzept mit entsprechenden Hygienevorschriften. Es gelten nach wie vor die Beschränkungen auf max. fünf Personen und der übliche Zweimeterabstand von Person zu Person.
Auf einem grossen Spielfeld (Fussball-Training zum Beispiel) dürfen sich natürlich mehr als eine Gruppe von fünf Personen aufhalten. Es gilt aber die strikte Einhaltung des Zweimeterabstands, so die Vorschriften.