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Regierung erklärt Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich

Nachdem die Vernehmlassungsfrist ohne Einwände geblieben ist, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 3. März 2020 im Bereich der Gesamtarbeitsverträge folgende Beschlüsse gefasst: In den Branchen des Baumeister- und Pflästerergewerbes, des Elektro-, Elektronik- und Medientechnikgewerbes, des Gärtner- und Floristengewerbes, des Haustechnik- und Spenglergewerbes, des Schreinergewerbes, des Raumausstatter- und Bodenlegergewerbes sowie des Ofenbauer- und Plattenlegergewerbes wurden die Gesamtarbeitsverträge und die Lohn- und Protokollvereinbarungen allgemeinverbindlich erklärt. Für das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe sowie das Informatikgewerbe wurden die Lohn- und Protokollvereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt und die Allgemeinverbindlicherklärungen der Gesamtarbeitsverträge verlängert. Zudem wurden für das Autogewerbe und das Metallgewerbe die Lohn- und Protokollvereinbarungen für allgemeinverbindlich erklärt. Die entsprechenden Verordnungen treten am 1. April 2020 in Kraft.

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